Bäume, die in Neuendettelsau auf Gemeindeflächen stehen, werden in Zukunft besser geschützt: Das Ratsgremium hat jetzt mehrheitlich eine Selbstverpflichtungserklärung dafür beschlossen. Der vom Bund Naturschutz (BN) erhofften Schutzverordnung kommt diese Erklärung aber nicht gleich.
Die Neuendettelsauer Ortsgruppe des BN hatte bereits im März 2023 den Antrag an den Gemeinderat gestellt, eine Baumschutzverordnung zu erlassen. Anders als bei der Selbstverpflichtungserklärung wären dann auch Bäume mit einbezogen, die auf privaten Grundstücken stehen. Doch dieses Ansinnen hatte der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss im Februar 2024 mehrheitlich abgelehnt. Stattdessen wurde die Verwaltung beauftragt, eine Selbstverpflichtungserklärung auszuarbeiten.
Gemäß den Ausführungen von Bauamtschef Alexander Ruthardt sah der Verwaltungsvorschlag vor, Bäume ab einem Stammumfang von 100 Zentimetern unter Schutz zu stellen, die in öffentlichen Grünanlagen sowie auf Grünflächen von Straßen- und Wegegrundstücken im Eigentum der Gemeinde stehen. Sie dürfen nicht entfernt, zerstört, beschädigt oder wesentlich verändert werden. Ausnahmen waren Nadelbäume und Bäume im Wald.
Muss einer der Bäume doch gefällt werden, muss dies dem Gemeinderat vorgelegt werden. Dies ist nicht der Fall, wenn sonst Gefahren für Personen oder Sachen zu befürchten sind. Auf eine tiefgreifende Regelung hat die Verwaltung Ruthardt zufolge verzichtet. Ihm zufolge gibt es durch das Bundesnaturschutzgesetz und das Baugesetzbuch bereits weitgehende Verpflichtungen, wenn es um die Fällung von Bäumen geht.
Für Christian Scheuerpflug (SPD) ist die Selbstverpflichtungserklärung schon „der niedrigste Kompromiss, das wesentlich schwächere Schwert“. Da es sich nur um gemeindeeigene Flächen dreht, regte er noch Änderungen an. Eine davon betrifft den Stammumfang. Dieser sollte von 100 auf 80 Zentimeter abgesenkt werden. Denn sonst wären zum Beispiel die Bäume am Sternplatz nicht mit eingeschlossen, wie Scheuerpflug erklärte. Eine weitere Änderung zielt auf das Thema Ersatzpflanzungen ab. Er plädierte dafür, ab 100 Zentimetern zwei Ersatzpflanzungen festzulegen, darunter nur eine.
Die Gemeinde sei seit jeher bestrebt, den Baumbestand zu erhöhen, machte Bürgermeister Christoph Schmoll (SPD) deutlich. „Es wird aber nie möglich sein, die Ökoleistung eines alten Baumes durch eine Ersatzpflanzung zu ersetzen.“ Damit reagierte Schmoll auf eine weitere Begründung von Scheuerpflug und Regina Sliva (Grüne), die Zahl der Ersatzpflanzung vom Stammumfang des gefällten oder eingegangenen Baumes abhängig zu machen.
Skeptisch zeigte sich Marcus Schomber (CSU) mit Blick auf die Selbstverpflichtungserklärung. Er hält diese für unnötig und sieht darin eher mehr Bürokratie auf die Verwaltung zukommen. Seine Begründung: Die Gemeinde sei beim Baumschutz schon jetzt vorbildlich.
Jeweils mehrheitlich beschloss der Gemeinderat schließlich die Selbstverpflichtungserklärung – inklusive der Änderungswünsche.