Im sogenannten Doppelgängerin-Mordprozess will am Donnerstag (13.00 Uhr) das Landgericht Ingolstadt das Urteil verkünden. In dem Verfahren ist eine 25-Jährige angeklagt, weil sie in einem sozialen Netzwerk im Internet nach einer ihr ähnlich sehenden Person gesucht haben soll, um diese Frau, eine 23-Jährige aus Baden-Württemberg, gemeinsam mit einem Komplizen zu töten. Die beschuldigte Ingolstädterin hat nach Ansicht der Staatsanwaltschaft untertauchen und somit selbst als tot gelten wollen. Auch der 26 Jahre alte mutmaßliche Mittäter sitzt auf der Anklagebank.
Die Staatsanwaltschaft hat für beide Angeklagten eine lebenslange Haft wegen Mordes verlangt. Zudem müsse das Gericht die besondere Schwere der Schuld feststellen, forderte der Staatsanwalt. Sollte die Strafkammer diesem Antrag folgen, könnte die Haftstrafe voraussichtlich nicht bereits nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden.
Die Verteidiger hingegen haben für ihre Mandanten Freisprüche verlangt. Sie bemängelten, dass in dem seit nahezu einem Jahr laufenden Prozess trotz mehr als 50 Verhandlungstagen die Tat nicht aufgeklärt worden sei. Die Anwälte der 25-Jährigen bezweifelten außerdem die Doppelgängerin-Theorie der Ermittler. Die Angeklagte und das Opfer, eine junge Frau aus Eppingen bei Heilbronn, hätten sich nicht ähnlich gesehen.
Die beschuldigte Deutsch-Irakerin soll im August 2022 zusammen mit dem mitangeklagten Kosovaren zu dem Opfer nach Baden-Württemberg gefahren sein. Anschließend sollen beide laut Anklageschrift die Frau mit 56 Messerstichen umgebracht haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die angeklagte Frau wegen Familienstreitigkeiten ein neues Leben beginnen wollte. Die Leiche der 23-Jährigen war schließlich in dem Auto der angeklagten Frau in Ingolstadt entdeckt worden.
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