Haben sie bewusst in Kauf genommen, dass ihr Opfer durch die Gewalttaten hätte sterben können? Das muss das Landgericht Ansbach aktuell klären. Zwei Männer sind wegen mehrerer Schlägereien in der Ansbacher Innenstadt angeklagt. Staatsanwalt Tobias Neumann spricht von heftigen Tritten und verachtendem Verhalten.
Es ist bereits der vierte Verhandlungstag, der Aufschluss darüber geben soll, was in den Nächten im Mai 2025 passiert ist. Dreimal in nur einem Monat war es im Bereich der Platenstraße und der Uzstraße zu Gewaltexzessen gekommen. Für zwei der Fälle müssen sich ein 25-Jähriger und ein 21-Jähriger verantworten – im dritten Fall konnte ihnen durch die Ermittlungen eine Beteiligung nicht nachgewiesen werden.
Zahlreiche Zeuginnen und Zeugen waren in den letzten Wochen geladen. Wieder und immer wieder erzählten sie der Jugendkammer unter dem Vorsitz von Richterin Elke Beyer die Abläufe an dem jeweiligen Party-Abend. Im Verhandlungssaal wurde gemalt und geschauspielert, um die Geschehnisse zu veranschaulichen. Verteidigung und Staatsanwaltschaft sind sich bis heute über die zeitlichen Abläufe nicht ganz einig.
Als Problem in der Beweisfindung wird zum Beispiel betrachtet, dass einige der Zeugen erheblich alkoholisiert waren, als die Schlägereien geschahen. Das hatte Gedächtnislücken und Unstimmigkeiten zur Folge.
Zum Hintergrund: In der Nacht auf den 17. Mai 2025 hatte der heute 25-jährige Angeklagte einen Mann angegriffen, der sich auf dem Nachhauseweg von einer Bar in Ansbach befand. Der 25-Jährige schlug aus Wut auf den Mann ein, weil er ein paar Stunden zuvor eingeschritten war, als die beiden Angeklagten in dem Club Frauen belästigten. Sein Kontrahent verletzte sich durch den Angriff leicht. Nach einer ausgelassenen Party-Nacht kam es dann am letzten Mai-Wochenende zu einer schweren Prügelei, in deren Verlauf der spätere Geschädigte sogar das Bewusstsein verlor. Für ihn endete die Nacht im Krankenhaus.
Staatsanwalt Tobias Neumann wirft den beiden Angeklagten in seinem Plädoyer versuchten Totschlag vor. Essenziell für diese Einschätzung ist die zweite Tatnacht. „Ein wuchtiger Tritt hat die Bewusstlosigkeit ausgelöst”, sagt er. Der Kopf des Mannes bewegte sich dadurch stark, wie mehrere Zeugen berichteten. Dass es diesen Tritt gab, steht für den Staatsanwalt fest. Er ordnet diesen dem 21-jährigen Angeklagten zu – wegen der Zeugenaussagen, aber auch auf Grund von DNA-Spuren an dessen Schuhen.
Laut Neumann war bei der Tat klar erkennbar, dass der Betroffene bewusstlos war. Der Staatsanwalt beschreibt seinen Zustand: Die Augen des Mannes waren nach oben gedreht, er blutete und röchelte. Trotzdem hätten die beiden Angeklagten noch gegen den Rippenbereich des am Boden Liegenden getreten, führt er weiter aus.
Alle Tritte waren „konkret gefährlich”, so Neumann. Sie hätten innere Blutungen zur Folge haben oder sogar die Lunge zum Kollabieren bringen können, sagt der Staatsanwalt. „Wer das macht, der weiß ganz genau, was diese wuchtigen Tritte auslösen können.” Und vor allem, dass sie unter Umständen tödlich sind. „Weil sie Angst hatten, dass ihre Identität festgestellt wird”, rannten die beiden Männer weg, nachdem eine Zeugin die Polizei gerufen hatte. Medizinische Hilfe leisteten sie nicht.
Die Beweisaufnahme ergab laut dem Staatsanwalt, dass der 21-Jährige vor der Prügelei von dem späteren Geschädigten mehrfach beleidigt worden war. Sowohl in der Bar als auch im Außenbereich. Chatnachrichten belegen das zusätzlich. Ein weiterer wesentlicher Punkt sei, dass der erste Schlag vom Geschädigten ausging.
Für den 21-Jährigen schlägt der Staatsanwalt dreieinhalb Jahre Freiheitsstrafe nach dem Erwachsenenstrafrecht vor. Weil der Angeklagte zum Tatzeitpunkt noch 20 Jahre alt war, könnte auch Jugendstrafrecht angewendet werden, was die Jugendgerichtshilfe vorgeschlagen hat. Jedoch sagt Neumann: „Ich muss der Jugendgerichtshilfe klar und deutlich widersprechen.” Die fehlende emotionale Reife, die als Argument genannt werde, sei für ihn kein entscheidendes Kriterium.
Der 25-jährige Angeklagte habe kein nachvollziehbares Motiv gehabt, findet der Staatsanwalt. Er unterstellt ihm „Verletzungslust. Und dann dachte er sich: Hier trete ich auch noch einmal drauf”. Dieses Verhalten bezeichnet Neumann als „besonders verachtend”. Nach dem Angriff aus dem Hinterhalt im ersten Fall soll der 25-Jährige laut dem Staatsanwalt auch dort auf sein Opfer eingetreten haben. Er fordert deshalb vier Jahre und fünf Monate Gefängnis.
„Das ist für mich nicht nachvollziehbar, in keinster Art und Weise”, entgegnet Matthias Kohla, der Verteidiger des 25-Jährigen. Er sieht das Verhalten seines Mandanten nicht als Tötungsversuch. Außerdem habe er mit der schweren Schlägerei des 21-Jährigen im zweiten Fall nichts zu tun gehabt. „Er hat von den Verletzungen erst im Nachhinein mitbekommen.” Kohla plädiert für ein Jahr und zehn Monate Haft auf Bewährung.
Patrick Schmidt, einer der beiden Verteidiger des 21-Jährigen, sagt in seinem Plädoyer, dass sein Mandant das Opfer getreten haben soll „ist nicht bewiesen”. Das medizinische Gutachten könne das nicht belegen. „Wir haben am ganzen Oberkörper keine Verletzungen”, führt er weiter aus. Die Tritte von beiden Angeklagten gegen den Rippenbereich zweifelt er ebenfalls an. Als „nicht aussagekräftig” bezeichnet Schmidt auch das DNA-Gutachten. Er ist überzeugt, dass es sich um eine einfache Körperverletzung, maximal um eine gefährliche gehandelt hat. Laut dem medizinischen Gutachten „bestand keine akute oder erhebliche Lebensgefahr”, so der Anwalt. Er sieht neun Monate Haft auf Bewährung als angemessen an.
Das Urteil wird voraussichtlich am Dienstag verkündet.