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Veröffentlicht am 08.02.2022 14:55

Großeltern können zu Enkelunterhalt verpflichtet werden

Wenn sowohl ein alleinerziehendes Elternteil als auch das unterhaltspflichtige Elternteil nicht genug verdienen, können auch Oma und Opa verpflichtet werden, Unterhalt für das Enkelkind zu zahlen. (Foto: Christin Klose/dpa Themendienst/dpa-tmn)
Wenn sowohl ein alleinerziehendes Elternteil als auch das unterhaltspflichtige Elternteil nicht genug verdienen, können auch Oma und Opa verpflichtet werden, Unterhalt für das Enkelkind zu zahlen. (Foto: Christin Klose/dpa Themendienst/dpa-tmn)
Wenn sowohl ein alleinerziehendes Elternteil als auch das unterhaltspflichtige Elternteil nicht genug verdienen, können auch Oma und Opa verpflichtet werden, Unterhalt für das Enkelkind zu zahlen. (Foto: Christin Klose/dpa Themendienst/dpa-tmn)

Berlin (dpa/tmn). Auch Großeltern können verpflichtet werden, für ihre Enkel Unterhalt zu zahlen. Das ist etwa dann der Fall, wenn die alleinerziehende Mutter nicht genügend verdient. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

Im konkreten Fall arbeitet die alleinerziehende Mutter eines fünfjährigen Kindes in Teilzeit mit 20 Wochenstunden, der Vater des Kinds absolviert eine Ausbildung und zahlte bisher nur 30 Euro Unterhalt monatlich. Die Frau wollte nun Auskunft haben über das Einkommen und Vermögen der Großeltern des Jungen väterlicherseits.

Das Gericht gab ihr Recht. Wenn die Auskunft vorliege, sei dann zu entscheiden, ob die Großeltern zu Unterhaltszahlungen verpflichtet werden könnten. Grundsätzlich komme das in Frage, da die Mutter selbst bei einer Vollzeittätigkeit nicht genügend verdienen würde, um den Unterhalt des Kinds ganz oder teilweise zu erbringen, so das Gericht.

Urteil des Oberlandesgericht OldenburgArbeitsgemeinschaft Familienrecht des DAV

© dpa-infocom, dpa:220208-99-31508/2

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