Das umstrittene dritte bayerische Modernisierungsgesetz ist nun auch ein Thema in Brüssel: Die Grünen im Landtag haben bei der EU-Kommission Beschwerde eingelegt. „Noch vor der 2. Lesung im Landtag haben wir von der Staatsregierung eine Überprüfung durch die EU-Kommission eingefordert. Aber anstatt diese eklatanten Bedenken der Expertinnen und Experten ernst zu nehmen, haben CSU und Freie Wähler gemeinsam mit der AfD den Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause durchgedrückt“, sagte Fraktionsvize Johannes Becher.
Das dritte Modernisierungsgesetz ist seit dem 1. August in Kraft. Es soll die Bürokratie im Land senken, in dem Kontext wurden die sogenannten Schwellenwerte für Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) gelockert, wodurch die Erweiterung von Skipisten, neue Beschneiungsanlagen und Skilifte deutlich einfacher umzusetzen sind. Umweltschützer hatten dies massiv kritisiert, da das sensible Ökosystem in den Alpen darunter leiden könnte.
Die mit dem dritten Modernisierungsgesetz vorgenommene Anhebung der Schwellenwerte überschreite den Bewertungsspielraum der Mitgliedstaaten zur Festlegung von Schwellenwerten nach der UVP-Richtlinie, betonte Becher. „Dieses Gesetz ist mit hoher Wahrscheinlichkeit europarechtswidrig und gehört umgehend zurückgenommen! Wer den Klimawandel ignoriert und den Ausbau von Skipisten erleichtert, muss eingebremst werden.“
Gegen die gelockerten Vorgaben hatte sich in der Folge ein breites Bündnis an Kritikern mit dem Namen „Rettet die Berge“ gebildet, mehr als 45.000 Menschen unterzeichneten zudem eine Petition, die ein Stopp der Pläne forderte. „Die Staatsregierung hat unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus das Absenken von Umweltverträglichkeit-Standards durchgewunken und jegliche Kritik leichtfertig vom Tisch gewischt“, sagte Becher. So seien wirtschaftliche Interessen über den Erhalt der Heimat gestellt worden.
Die Grünen berufen sich auf eine Stellungnahme von Experten, die zu der Erkenntnis kommen, dass das Gesetz „mit hoher Wahrscheinlichkeit gegenEU-Recht“ verstoße und damit im Falle einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof wieder aufgehoben werden müsste. Kürzlich war ein zweites Gutachten zu einem fast identischen Ergebnis gelangt.
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