Erneut ist eine Behördenverfügung für die Tötung von Fischottern von den Gerichten gestoppt worden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat entschieden, dass eine Allgemeinverfügung der Regierung der Oberpfalz vorläufig nicht angewendet werden darf. Begründet wird die Entscheidung damit, dass die Allgemeinverfügung voraussichtlich rechtswidrig ist, wie ein VGH-Sprecher erläuterte.
Das Münchner Gericht bestätigte insofern eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Regensburg in einem Eilverfahren. In Regensburg muss nun noch ein Hauptverfahren durchgeführt werden, so lange dürfen keine Otter getötet werden.
Der VGH betonte, dass die Fischotter grundsätzlich eine streng geschützte Art seien. Voraussetzung für eine Tötung dieser Tiere sei, dass sich die Otterpopulation in den von der Verfügung betroffenen Gebieten nicht verschlechtere. Die Richter bemängelten, dass die Oberpfälzer Behörde aber viel zu wenig konkrete Zahlen zu dem Bestand geliefert habe (Az. 14 CS 25.760).
Einige Wochen zuvor hatte der VGH auch schon eine entsprechende Anordnung hinsichtlich des geplanten Otterabschusses in Oberfranken aufgehoben. Um die Tötung der Fischotter gibt es seit Jahren immer wieder rechtliche Auseinandersetzungen. Im Frühjahr 2024 hatte der VGH eine Landesverordnung für unwirksam erklärt.
Vor Knapp einem Jahr war dann eine neue Verordnung der Staatsregierung in Kraft getreten. Damit soll die Ausbreitung der Otter eingeschränkt werden. Insbesondere Teichwirte beklagen, dass die Otter die Fischbestände dezimierten und ihnen somit Schaden zufügten.
„In Bayern besteht für den Artenschutz Nachholbedarf in Rechtstreue, wie die wiederholten Versuche zeigen, gegen unliebsame Arten auf Kosten des geltenden Rechts vorzugehen“, sagte Biologe Wolfgang Epple von der Naturschutzinitiative in Bayern. Der Verein hatte gegen die Oberpfälzer Verfügung geklagt. Es sei zwar möglich, die geschützten Otter zu töten. „Die in Bayern angestrebte Verfolgung jedoch würde auf ständige Bejagung hinauslaufen.“ Dies verstoße dann gegen europäisches Recht, meinte Epple.
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