Haftstrafe für Angeklagten in Dämonenprozess | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 13.11.2024 09:03

Haftstrafe für Angeklagten in Dämonenprozess

Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe. (Archivbild) (Foto: Heiko Becker/dpa)
Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe. (Archivbild) (Foto: Heiko Becker/dpa)
Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe. (Archivbild) (Foto: Heiko Becker/dpa)

Im Prozess um mutmaßliche Vergewaltigung und angebliche Dämonenaustreibung in einer größeren Lebensgemeinschaft in Unterfranken hat das Landgericht Schweinfurt den Angeklagten zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Zudem ordnete die Kammer die Unterbringung des 42-Jährigen in einer Entziehungsanstalt an, teilte ein Gerichtssprecher nach der Entscheidung vom Dienstag mit. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig.

Die Wahlverteidiger des Mannes hatten einen Freispruch für ihren Mandanten gefordert. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Schlusswort in der vergangenen Woche sechseinhalb Jahre Haft für den 42-Jährigen verlangt. Die Nebenklage plädierte auf sieben Jahre Freiheitsstrafe, der Pflichtverteidiger des Angeklagten stellte keinen konkreten Antrag.

Dem 42-Jährigen, der als Führer der Gemeinschaft gilt, war vorgeworfen worden, einem Mitglied im Frühjahr 2023 auf verschiedene Weise Gewalt zugefügt zu haben - unter anderem durch Vergewaltigung, Würgen, Beißen und Schlagen. Die 31 Jahre alte Medizinstudentin, die zeitweise mit dem Angeklagten verlobt war, trat im Prozess als Nebenklägerin auf.

Drogen gegen angebliche Dämonen

Der Angeklagte soll nicht nur der 31-Jährigen, sondern mehreren Mitgliedern seiner Lebensgemeinschaft unterstellt haben, von Dämonen besessen zu sein, die ausgetrieben werden müssten. Eingesetzte Methoden waren den Aussagen zufolge Schlafentzug, Drogen und psychische Manipulation. Angst um seinen Sohn soll ihn zu den mutmaßlichen Gewalttaten motiviert haben.

Ein psychiatrischer Gutachter sagte im Prozess, dass der 42-Jährige durch Drogen zeitweise in einem „Wahn“ gewesen sei, ab wann, ist jedoch unklar. Daher könnte der Angeklagte als teilweise schuldunfähig gelten.

Wohngemeinschaft umstritten

In der Wohngemeinschaft leben nach deren Angaben ein bis zwei Dutzend Menschen. Anliegen sei, Menschen auf ihrem Weg der Heilung und des Wachstums zu unterstützen. Im Umfeld der Gemeinschaft soll es bereits zu mehreren Todesfällen gekommen sein, unter anderem durch Suizid und Drogen. Mehrere Menschen sind bereits aus der Gemeinschaft ausgestiegen.

© dpa-infocom, dpa:241113-930-287318/1


Von dpa
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