Der Inhaber eines Nürnberger Pflegedienstes ist wegen Abrechnungsbetrugs zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Eine Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth entschied, dass der 64-Jährige wegen Betrugs in 69 Fällen für drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis muss. Dies teilte eine Gerichtssprecherin mit.
Zudem ordnete die Kammer die Einziehung von Wertersatz in Höhe von rund 446.000 Euro gegen den Mann an. Eine ebenfalls angeklagte 54 Jahre alte Pflegedienstleiterin wurde wegen Beihilfe zum Betrug in 35 Fällen zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft hatte den beiden ein „System der betrügerischen Abrechnung“ vorgeworfen. Zwischen August 2019 und Juli 2024 sollen sie für zehn Patienten Leistungen wie Medikamente geben oder Kompressionsstrümpfe anziehen abgerechnet haben, ohne dass sie diese Leistungen auch wirklich erbracht haben.
Laut den Ermittlungen der Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG), war die Dokumentation der Leistungen dennoch lückenlos. Auf Anweisung des 64 Jahre alten Inhabers sollen die Leistungsnachweise stets in den Räumen des Pflegedienstes verblieben sein. Die Patienten sollen als Ausgleich für ihre Unterschrift zu nicht erbrachten Leistungen etwa Hilfe im Haushalt, Fußpflege oder Fahrdienste erhalten haben.
Die Ermittlungen waren nach einer Anzeige einer Mitarbeiterin des Pflegedienstes in Gang gekommen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
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