Haben Sie Ihre Heizkostenabrechnung schon erhalten? Die stellen Vermieter ihren Mieterinnen und Mietern häufig zwischen Oktober und Dezember zu. Nach Einschätzung von Verbraucherschützern ist das Fehlerpotenzial bei den Abrechnungen hoch. Aber worauf können Mieterinnen und Mieter achten? Und wie gehen Sie vor, wenn sie Fehler vermuten?
Zu den Ansatzpunkten für eine erste Eigenprüfung einer Heizkostenabrechnung zählen den Verbraucherzentralen zufolge unter anderem:
Und was können Mieterinnen und Mieter nun tun, wenn Ihnen Fehler auffallen? Jedenfalls müssen sie die Abrechnung nicht einfach akzeptieren. Laut den Verbraucherzentralen haben sie das Recht, Rechnungen und Belege, auf denen Ihre Abrechnung basiert, einzusehen und zu überprüfen. Enthält die Abrechnung Fehler, sollten Mieterinnen und Mieter Widerspruch einlegen. Für Einwendungen gilt eine Frist von 12 Monaten ab Zugang der Abrechnung.
Eine Nachzahlung verlangen Vermieterinnen und Vermieter häufig innerhalb eines Monats. Die Überweisung kann - trotz Widerspruch - erfolgen. Die Verbraucherzentralen empfehlen im Überweisungszweck dann ein „Unter Vorbehalt der Rückforderung“ zu ergänzen.
Da eine Detailprüfung von Heizkostenabrechnungen häufig komplex ist und juristisches Fachwissen voraussetzt, ist es ratsam, sich bei Zweifeln an eine unabhängige Beratungsstelle zu wenden, etwa die Verbraucherzentrale oder einen Mieterverein vor Ort.
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