Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) will Möglichkeiten Künstlicher Intelligenz bei der Gesichtserkennung von Menschen auf öffentlichen Plätzen stärker nutzen. Bisher ist dieses Vorgehen gesetzlich stark eingeschränkt. „Die Polizei braucht dringend mehr Möglichkeiten, zur Täterfahndung auch die biometrische Gesichtserkennung nutzen zu können“, sagte Herrmann.
Zuvor hatten „Münchner Merkur“ und der Bayerische Rundfunk über den Vorstoß berichtet. Ziel ist es, die Aufnahmen bereits bestehender Kameras auf öffentlichen Plätzen wie etwa Bahnhöfen zu nutzen und mithilfe von Künstlicher Intelligenz auszuwerten, um mögliche Straftäter zu erkennen und verfolgen zu können.
In der biometrischen Gesichtserkennung stecke enormes Potenzial für die polizeiliche Arbeit, sagte Herrmann. Dies zeigten Auswertungen des Bayerischen Landeskriminalamts. Dort ist aktuell der Einsatz von spezieller Gesichtserkennungssoftware ausschließlich mit dem bundesweiten Fahndungsbestand möglich, um damit Bilder von unbekannten Tatverdächtigen abzugleichen.
„Im vergangenen Jahr hat unser Landeskriminalamt im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen mehr als 4.600 Fälle mit Gesichtserkennungssoftware bearbeitet. In rund 1.200 Fällen gab es Übereinstimmungen mit bereits gespeicherten polizeibekannten Personen und damit wertvolle weitere Ermittlungsansätze“, sagte Herrmann.
Die Landtags-Opposition übte scharfe Kritik an dem Vorstoß. „Innenminister Hermann will damit vom aktuell akuten Fahndungsversagen der Bayerischen Polizei ablenken“, sagte der SPD-Innenpolitiker Horst Arnold. Er spielt damit auf das Entkommen von vier Straftätern aus dem Maßregelvollzug in Straubing an. Die Männer sind weiterhin flüchtig.
„Er weiß genau, dass die Rechtsgrundlagen zur Einführung einer Echtzeit-Gesichtserkennung, aufgrund der damit verbundenen massiven Grundrechtseingriffe für alle Menschen, gesetzlich und vor allem grundrechtlich äußerst schwierig zu schaffen sind“, sagte Arnold in Bezug auf den Minister.
Die Landtags-Fraktionschefin der Grünen, Katharina Schulze, betonte: „In Bayern sollen alle Menschen frei und sicher leben. Damit wir das gewährleisten können, müssen wir unseren Sicherheitsbehörden Zugang zu neuen und dafür hilfreichen Technologien ermöglichen.“ Sie habe aber Bauchschmerzen, wenn an der Privatsphäre der Menschen gekratzt werde. „Deshalb muss immer sehr genau auf die richtige Balance zwischen Sicherheit und dem Schutz von Persönlichkeit geschaut werden. Die Forderung von Minister Herrmann kann das aus meiner Sicht nicht garantieren.“
Herrmann bezeichnete einen vom Bundesinnenministerium angekündigten Gesetzentwurf zum biometrischen Abgleich von Fahndungsbildern mit öffentlichen Fotos als nicht ausreichend. Er klammere die Echtzeit-Gesichtserkennung im öffentlichen Raum von vorneherein komplett aus. „Übertriebener Datenschutz darf nicht dazu führen, Täter vor der Strafverfolgung zu schützen“, erklärte Herrmann. Nach EU-Richtlinien wäre ein solcher Einsatz aus seiner Sicht rechtlich möglich.
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