Im Prozess um den Mord an einer Doppelgängerin vor dem Landgericht in Ingolstadt sieht die Staatsanwaltschaft nach rund zehnmonatiger Verhandlung die Vorwürfe aus der Anklage bestätigt. Dies machte Staatsanwalt Jochen Metz zu Beginn des Plädoyers der Anklagebehörde klar. Die beiden Beschuldigten gingen über Leichen, sagte er. Der Ankläger wirft den Angeklagten auch weitere Mordpläne vor, die aber nicht umgesetzt wurden.
Ein Strafmaß forderte er zunächst noch nicht. Das Plädoyer von Metz und seiner Kollegin soll in der kommenden Woche fortgesetzt werden. Danach sind an weiteren Verhandlungstagen in dem Verfahren noch die Plädoyers der Verteidiger sowie das Urteil geplant.
Die beiden heute jeweils 25 Jahre alten Angeklagten sollen gemeinschaftlich eine 23-Jährige aus Baden-Württemberg mit 56 Messerstichen umgebracht haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die angeklagte Ingolstädterin wegen Familienstreitigkeiten ein neues Leben beginnen wollte, deshalb in einem sozialen Netzwerk eine ihr ähnlich sehende Frau gesucht und diese mit ihrem Komplizen umgebracht hat, um selbst als tot zu gelten.
Aus diesem Grund soll die beschuldigte Deutsch-Irakerin zusammen mit dem Kosovaren das Opfer im August 2022 unter einem Vorwand zu Hause in Eppingen bei Heilbronn abgeholt und dann in einem Wald getötet haben. Den beiden Angeklagten drohen jeweils lebenslange Haftstrafen wegen Mordes.
Zu Beginn des im Januar begonnenen Verfahrens hatte die Angeklagte alle Schuld auf ihren Mitangeklagten geschoben. Der Mann hingegen hatte zu den Vorwürfen geschwiegen.
Unmittelbar vor Beginn der Schlussvorträge stritten sich die Verteidiger einerseits und die Staatsanwälte und die Strafkammer andererseits stundenlang darum, ob das Plädoyer der beiden Staatsanwälte mitgeschnitten werden darf. Die Anwälte der beiden Angeklagten wollten sich mit der Aufnahme auf ihre eigenen Plädoyers vorbereiten. Der Vorsitzende Richter sowie die Ankläger lehnten so eine Aufnahme ab.
In der Folge stellten die Verteidiger dann nach mehr als 45 Verhandlungstagen einen Befangenheitsantrag gegen die Richter. Darüber muss später noch entschieden werden.
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