Handtücher, Bademäntel oder Kleiderbügel zählen zu den Sachen, die am häufigsten aus Hotelzimmern verschwinden. Doch selbst Bilder oder sogar Tablets landen immer wieder in den Koffern von Gästen und fehlen nach dem Auschecken im Zimmer. Das legt zumindest eine Umfrage unter fast 1400 Hoteliers nahe, die das Portal Wellness Heaven kürzlich veröffentlicht hat.
Bei Kunst und Elektronik dürfte ja jedem klar sein, dass das Diebstahl ist. Doch wie ist es bei Kleiderbügeln – eigentlich kein Problem, oder…? Doch, schon, sagt die auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwältin Ines Kilian im Interview.
Ines Kilian: Ja, das ist bereits ein Problem. Im Grundsatz dürfen Sie gar nichts mitnehmen aus dem Hotelzimmer – denn alles darin gehört dem Hotel.
Sie haben natürlich die Möglichkeit, vom Hotel zur Verfügung gestellte Dinge zu verbrauchen, Seife zum Beispiel. Und wenn eingeschweißte Badeschuhe im Zimmer stehen, kann man sie nach dem Aufenthalt auch mitnehmen – benutzt man sie, können sie danach keinem anderen Gast zur Verfügung gestellt werden.
Aber wenn zum Beispiel ein großer Spender mit Flüssigseife im Bad hängt, darf ich den nicht mitnehmen. Der gehört dem Hotel.
Kilian: Nein, theoretisch ist das alles strafbar. Aber natürlich würde eine Staatsanwaltschaft bei einem entwendeten Kleiderbügel wahrscheinlich kaum tätig werden.
Kilian: Ich liebe zum Beispiel die Badeschuhe in Hotels. Die habe ich auch schon manchmal mitgenommen.
Auch wenn auf dem Waschbecken so kleine, verpackte Stücke Handseife liegen, die zum Verbrauch bestimmt sind, dann könnte man die im Zweifel einpacken.
Aber alles, was mehrfach verwendbar ist – angefangen beim Seifenspender oder auch Handtücher – und wo einem das Hotel nicht deutlich macht, dass man es mitnehmen darf nach dem Aufenthalt, muss im Zimmer bleiben.
Zur Person: Ines Kilian ist Fachanwältin für Strafrecht und führt mit Kollegen eine Kanzlei in Dresden und Leipzig. Sie ist beim Deutschen Anwaltverein (DAV) Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht.
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