Hund läuft aus Grundstück in einem Ortsteil Illesheims und verletzt eine Passantin | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 21.08.2026 11:14

Hund läuft aus Grundstück in einem Ortsteil Illesheims und verletzt eine Passantin

Die Polizei ermittelt nach einem Hundebiss wegen fahrlässiger Körperverletzung. (Symbolbild: Lino Mirgeler/dpa)
Die Polizei ermittelt nach einem Hundebiss wegen fahrlässiger Körperverletzung. (Symbolbild: Lino Mirgeler/dpa)
Die Polizei ermittelt nach einem Hundebiss wegen fahrlässiger Körperverletzung. (Symbolbild: Lino Mirgeler/dpa)

Freilaufende Hunde führen immer wieder zu Diskussionen in Dörfern und Städten. Einen Vorfall in Illesheim nahm die Polizei nun zum Anlass, die Hundehalter und -halterinnen grundsätzlich an ihre Pflichten zu erinnern.

Am Donnerstagvormittag wurde dort eine 68-Jährige von einem Hund gebissen. Obwohl sie laut Polizei nur leichte Verletzungen davontrug, kann das den Haltern oder Halterinnen richtig Ärger einbringen.

Gegen 10 Uhr war die Frau zu Fuß in Richtung des örtlichen Friedhofs unterwegs, als plötzlich ein größerer Hund unangeleint und bellend aus einem Anwesen auf sie zurannte. Obwohl die Fußgängerin noch versuchte, sich abzuwenden, biss das Tier zu, woraufhin die Frau zu Boden stürzte.

Durch den Hundebiss und den dadurch verursachten Sturz wurde die Frau leicht verletzt. Zudem wurde ihre Hose beschädigt. Die mutmaßliche Hundehalterin eilte kurz darauf herbei und sicherte das Tier.

Die 68-Jährige begab sich anschließend zur medizinischen Versorgung in das Krankenhaus. Die Polizei hat die Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung aufgenommen.

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Die Polizei appelliert an alle Hundehalter, Grundstücke stets so zu sichern, dass Tiere diese nicht unkontrolliert verlassen können. „Führen Sie Hunde, insbesondere im und in der Nähe von Bebauungen, zudem vorausschauend an der Leine, um Vorfälle dieser Art zu vermeiden”, fordert sie alle Hundebesitzer und -besitzerinnen auf. Ein Verstoß gegen die Aufsichtspflicht könne im Verletzungsfall nicht nur zivilrechtliche Schadensersatzforderungen nach sich ziehen, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen wegen fahrlässiger Körperverletzung, warnt die Polizei.


Ulli Ganter
Ulli Ganter
Redakteurin
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