Eine unbezahlte Rechnung kann zu einer Zahlungsaufforderung durch eine Inkassofirma führen. Viele glauben, dass dann schon bald der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht oder eine Kontosperrung veranlasst wird. „Das allerdings ist ein weit verbreiteter Irrtum“, sagt Jens Kellersmann, Pressesprecher des Bundesverbands Inkasso-Unternehmen (BDIU), klar.
Generell gilt: Inkassofirmen haben keine besonderen Vollmachten. Im Gegensatz zu Gerichtsvollziehern dürfen sie weder Wohnungen betreten noch Sachen pfänden. Ohne vollstreckbaren Titel und Vollstreckungsbescheid stehe daher kein Gerichtsvollzieher vor der Tür, so Kellersmann.
Tatsächlich ist dem BDIU-Sprecher zufolge der Weg zur Zwangsvollstreckung eher langwierig. Denn zunächst muss ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt und die Widerspruchsfrist von zwei Wochen abgewartet werden. Erst dann kann ein Vollstreckungsbescheid folgen, der auch Vollstreckungsmaßnahmen wie eine Kontosperrung nach sich ziehen kann. „In der Realität gehen nur fünf Prozent der knapp 100 Millionen Inkassoverfahren jährlich in ein Vollstreckungsverfahren“, sagt Kellersmann.
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