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Veröffentlicht am 04.07.2024 09:36

Interesse an Eigentumswohnung? Auch auf die Rücklage achten

Etwa 50 Jahre nach dem Bau benötigen viele Gebäude eine gründliche Renovierung, oft auch eine neue Dacheindeckung. (Foto: Florian Schuh/dpa-tmn)
Etwa 50 Jahre nach dem Bau benötigen viele Gebäude eine gründliche Renovierung, oft auch eine neue Dacheindeckung. (Foto: Florian Schuh/dpa-tmn)
Etwa 50 Jahre nach dem Bau benötigen viele Gebäude eine gründliche Renovierung, oft auch eine neue Dacheindeckung. (Foto: Florian Schuh/dpa-tmn)

Auf der Suche nach einer Eigentumswohnung im Bestand? Gerade Immobilien aus den 1970er und 80er Jahren wecken derzeit vermehrt das Interesse von Kaufwilligen, stellt der Verband Privater Bauherren (VPB) fest. Unter anderem, weil die Preise attraktiv scheinen. Doch gerade bei diesen Baujahren sollten Interessierte laut VPB genau hinschauen - und neben der Lage, dem baulichen Zustand und dem energetischen Standard auch die vorhandene Instandhaltungsrücklage im Blick behalten. Sonst kann der Kauf schnell zum finanziellen Desaster werden.

Der Grund: Nach rund 50 Jahren wird dem VPB zufolge bei vielen Immobilien eine umfassende Komplettsanierung von Elektroinstallationen, Sanitäranlagen und Heizung fällig. Nicht selten kommen die Wärmedämmung der Gebäudehülle und eine neue Dacheindeckung on top. Reicht die Rücklage, die die Eigentümergemeinschaft über die Jahre gebildet hat, nicht aus, um die Maßnahmen zu bezahlen, kann für die Sanierung eine sogenannte Sonderumlage fällig werden. Dann ist es an Eigentümerinnen und Eigentümern, Geld nachzuschießen.

Einschätzung von Fachleuten kann hilfreich sein

Dabei kann es schnell um fünf- bis sechsstellige Beträge gehen, gibt der VPB zu bedenken. Wer gerade erst viel Geld für den Kauf und die Erwerbsnebenkosten auf den Tisch gelegt hat, steht aber unter Umständen blank da - und gerät finanziell unter Druck.

Der VPB rät daher, immer einen prüfenden Blick auf das Baujahr, den baulichen Zustand der Gesamtanlage, möglicherweise bereits erfolgte Modernisierungen sowie die Höhe der bestehenden Instandhaltungsrücklage zu werfen. Ein unabhängiger Bausachverständiger kann nach einer Begehung und auf Grundlage der protokollierten Eigentümerversammlungen bei der Einschätzung helfen. Dann wird klarer, mit welchem Sanierungsaufwand Käuferinnen und Käufer rechnen sollten - und ob die vorhandene Rücklage dafür ausreichen kann oder nicht.

© dpa-infocom, dpa:240704-930-163460/1


Von dpa
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