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Veröffentlicht am 06.08.2025 11:41, aktualisiert am 06.08.2025 17:51

Kabinett beschließt Gesetz gegen Schwarzarbeit

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit soll schlagkräftiger gegen schwere Wirtschaftskriminalität und organisierte Kriminalität vorgehen können. (Symbolbild) (Foto: Julian Stratenschulte/dpa)
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit soll schlagkräftiger gegen schwere Wirtschaftskriminalität und organisierte Kriminalität vorgehen können. (Symbolbild) (Foto: Julian Stratenschulte/dpa)
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit soll schlagkräftiger gegen schwere Wirtschaftskriminalität und organisierte Kriminalität vorgehen können. (Symbolbild) (Foto: Julian Stratenschulte/dpa)

Die Bundesregierung will im Kampf gegen Schwarzarbeit und Geldwäsche vermehrt auch Barbershops, Kosmetik- und Nagelstudios ins Visier nehmen. Beschäftigte sollen künftig für mögliche Kontrollen immer einen Ausweis dabeihaben - ähnlich wie das bisher schon für die Baubranche und in der Gastronomie gilt. Genannt werden Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz. Die Verschärfung ist Teil eines neuen Gesetzes, das das Kabinett in Berlin beschloss. Als nächstes werden die Maßnahmen im Bundestag debattiert. 

In Barbershops sei zuletzt nicht nur Schwarzarbeit, sondern auch Geldwäsche und die Einbindung in Strukturen der Clankriminalität zu beobachten gewesen, hieß es in Regierungskreisen. Auch bei Nagelstudios seien illegale Beschäftigung und zum Teil ausbeuterische Beschäftigungsformen festzustellen. 

Finanzkontrolle soll gezielter werden

Mit dem Gesetz von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) soll die Finanzkontrolle Schwarzarbeit außerdem schlagkräftiger gegen schwere Wirtschaftskriminalität und organisierte Kriminalität werden. „Wir legen eine härtere Gangart ein, um gegen diejenigen vorzugehen, die sich auf Kosten der Allgemeinheit und auf dem Rücken von illegal beschäftigen Arbeitskräften bereichern“, erklärte Klingbeil. Geplant sind eine bessere digitale Vernetzung und ein besserer Datenaustausch zwischen Behörden. Um die Justiz zu entlasten, soll die Finanzkontrolle Betrugsfälle selbstständig ahnden können. 

Die Gesetzesänderungen sollen auch für Mehreinnahmen im Bundeshaushalt sorgen. Das Finanzministerium rechnet mit rund zwei Milliarden Euro mehr für Bund, Länder und die Sozialversicherungen bis zum Jahr 2029.

© dpa-infocom, dpa:250806-930-881121/3


Von dpa
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