Die Kampfjets der Bundeswehr, die vergangenen Freitag im Tiefflug über Herrieden kreisten, sind noch immer Stadtgespräch. Inzwischen hat sich auch die Bundeswehr dazu offiziell geäußert. Die Gerüchteküche brodelt derweil fleißig.
In den sozialen Netzwerken melden sich in den vergangenen Tagen viele Menschen zu Wort, denen die beiden Piloten des in Neuburg an der Donau stationierten Einsatzgeschwaders 74 gehörigen Schrecken eingejagt haben. Inzwischen liegt der FLZ auch ein kurzer Clip vor, der zeigt, wie tief die beiden Kampfjets über der Stadt unterwegs waren und welchen Lärm die Maschinen dabei verursachten. Die Wahrnehmung vieler Menschen, die angaben, die Piloten beinahe gesehen zu haben, ist damit bestätigt. Inzwischen liegen dafür belastbare Daten vor, denn am Mittwoch meldete sich die Bundeswehr zu Wort.
Auf Anfrage des stellvertretenden Landrates Stefan Horndasch beim für Beschwerden zuständigen Luftfahrtamt der Bundeswehr gab die Behörde Auskunft über die umstrittene Aktion am vergangenen Freitag. In dem der FLZ vorliegenden Schreiben ist von einem „Übungsschutzflug” die Rede. Die beiden Eurofighter wären als „Alarmrotte” unterwegs gewesen und hätten dabei auch „einen Vollkreis im Bereich Herrieden geflogen”. Laut Luftfahrtamt erfolgte der Flug „auf Anweisung und unter Kontrolle der Luftverteidigung. Dabei passierten die Kampfflugzeuge Herrieden in Höhen zwischen 174 und 277 Metern über Grund”.
Das deckt sich in weiten Teilen mit den Informationen, die auch Herriedens Bürgermeisterin Dorina Jechnerer inzwischen vorliegen. Sie hatte noch am Freitag den Kontakt zu dem befehlshabenden Oberst im Fliegerhorst in Neuburg an der Donau aufgenommen, der die Radar- und Flugplandaten der Luftfahrtbehörde anhand der Black Box in den Flugzeugen bestätigen konnte. Allerdings steht noch das Ergebnis der Befragung der beiden Piloten aus, die im Hinblick auf ein hartnäckig kursierendes Gerücht Stellung nehmen könnten. Stand der Überflug in Zusammenhang mit der Hochzeit eines Enkels eines ehemaligen Bürgermeisters von Herrieden? Jechnerer ist dieses Gerücht auch zu Ohren gekommen, daher sieht die Rathaus-Chefin „eine gründliche Untersuchung mit Nachdruck” als wichtig an.
Eine Vorankündigung derartiger Aktionen über bewohntem Gebiet ist nach derzeit geltendem Recht nur bedingt notwendig. Wie die FLZ auf Anfrage erfuhr, müssen nur größere Übungen mit mehreren Flugzeugen im Vorfeld öffentlich gemacht werden. „Routineflüge” dagegen würden nur mit dem jeweiligen Befehlshaber abgesprochen und müssten etwa auf schlechte Wetterbedingungen mit Ausweichrouten reagieren können. „Nach den uns vorliegenden Daten erfolgte der Flugbetrieb regelkonform und unter Beachtung der geltenden flugbetrieblichen Bestimmungen”, heißt es vom Luftfahrtamt.
Tatsächlich sind die Mindestflughöhen erst im Laufe dieses Jahres angepasst worden. Konnten die Piloten bislang nur in Ausnahmefällen bis auf 150 Meter über dem Boden fliegen, ist das inzwischen grundsätzlich zulässig. Nur über Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern ist eine Mindesthöhe von 600 Metern über Grund einzuhalten. Wobei die Bundeswehr in diesem Zusammenhang von „Überflug” spricht. Ob das mit den Kreisen über Herrieden zu vereinbaren ist, gilt als strittig.
Derartige Flüge seien zur Übung im Rahmen der Überwachung des Luftraums und zum Erhalt der Verteidigungsfähigkeit unbedingt notwendig, schreibt die Behörde weiter und versichert: „Selbstverständlich wird dabei versucht, bewohnte Gebiete nicht zu überfliegen.” Das sei jedoch aufgrund der hohen Bevölkerungsdichte in Deutschland in der Praxis nur schwer möglich.