Alaaf und Helau am Bankschalter: Ein Bankmitarbeiter im Karnevalskostüm, das ist schwer vorstellbar. Aber einmal im Jahr - warum eigentlich nicht? Dürfen Vorgesetzte das verbieten?
„Der Arbeitgeber kann das Arbeiten im Kostüm verbieten, so wie er auch andere unangemessene Kleidung verbieten darf“, so Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Dabei gilt: Arbeitet man mit Kunden- oder Mandantenkontakt, darf er strenger sein, als wenn das nicht der Fall ist.
„Haare, Fingernägel, Kleidung - das ist alles Teil des Persönlichkeitsrechts, es muss schon einen Grund geben, warum etwas untersagt wird“, so Oberthür. Ihre Einschätzung: „Alle karnevalistischen Zeichen darf der Chef im Büro ohne Kundenkontakt nicht verbieten.“
Aber er könne zum Beispiel festlegen: keine Ganzkörper-Plüschkostüme, um die berufliche Sachlichkeit zu wahren. Ein Ringelshirt in den Farben Kölns kann der Arbeitgeber dagegen schwer verhindern.
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