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Veröffentlicht am 11.02.2026 07:01

Karnevalsschäden: Welche Versicherung zahlt?

Gut abgesichert durch die fünfte Jahreszeit: Versicherungen bieten Schutz bei Sach- und Personenschäden und können teure Folgen von Unfällen abfedern. (Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/dpa-tmn)
Gut abgesichert durch die fünfte Jahreszeit: Versicherungen bieten Schutz bei Sach- und Personenschäden und können teure Folgen von Unfällen abfedern. (Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/dpa-tmn)
Gut abgesichert durch die fünfte Jahreszeit: Versicherungen bieten Schutz bei Sach- und Personenschäden und können teure Folgen von Unfällen abfedern. (Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/dpa-tmn)

Sind Närrinnen und Narren in der fünften Jahreszeit unterwegs, ist die Stimmung in der Regel ausgelassen und enthemmt. Im Trubel kann dann schon mal etwas zu Bruch gehen oder jemand Schaden nehmen.

Der Bund der Versicherten (BdV) erklärt anhand von vier klassischen Unfallszenarien, welche Versicherung finanziell entschädigt:

  1. Ein umgestoßenes Getränk beschädigt die Kleidung von jemand anderem: Wer versehentlich seinen Cocktail über das Kostüm oder die Jacke eines anderen gießt, muss in der Regel dafür haften. Wohl dem, der eine Privathaftpflichtversicherung hat. „Sie reguliert berechtigte Personen-, Sach- und Vermögensschäden und wehrt gleichzeitig unberechtigte Forderungen ab“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. Zerstören Dritte bei einer Karnevalsparty in den eigenen vier Wänden etwas, haftet deren Privathaftpflichtversicherung. 
  2. Jemand bestiehlt Sie im Gedränge eines Karnevals- oder Faschingsumzugs: Der einfache Diebstahl ist dem BdV zufolge oft nicht über die eigene Hausratversicherung abgedeckt. In der Regel bedürfe es dafür bestimmter Zusatzpakete. Ein Raub hingegen ist abgesichert, wenn einem das Handy also etwa unter Androhung von Gewalt abgenommen wird. 
  3. Unglücklich von Kamelle getroffen worden? Geht sprichwörtlich etwas ins Auge oder verletzen geworfene Gegenstände andere Körperteile, werden die notwendigen Behandlungskosten von der eigenen Krankenversicherung getragen. Wer sich zusätzlich gegen finanzielle Folgen einer unfallbedingten Invalidität absichern möchte, benötigt aber eine private Unfallversicherung. 
  4. Das Auto nimmt durch fliegende Kamelle oder Vandalismus Schaden: Wer etwa Kratzer im Lack oder beschädigte Scheiben an seinem geparkten Auto vorfindet, kann laut BdV auf seine Kaskoversicherung zählen. Teil- und Vollkaskoversicherungen übernehmen den Schaden in voller Höhe - unter Berücksichtigung einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung. Wer nur über eine Haftpflichtversicherung verfügt, geht leer aus.

© dpa-infocom, dpa:260211-930-670466/1


Von dpa
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