„Keine amtlichen Fehler“ oder „formale Mängel“ sind beim Bebauungsplanverfahren für die Industriebrache zwischen Steinweg und Ansbacher Straße in Herrieden erkennbar: Zu diesem Ergebnis kam der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) im Rahmen einer Normenkontrolle. Diese hatte die Eigentümer-Gesellschaft beantragt.