Kellner schlägt seinen Chef mit einem Maßkrug: Bundesgerichtshof kippt Urteil | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 29.10.2025 19:59

Kellner schlägt seinen Chef mit einem Maßkrug: Bundesgerichtshof kippt Urteil

Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Ansbach aufgehoben. Bei der Dinkelsbühler Kinderzeche hatte ein Aushilfskellner seinen Chef angegriffen und sechs Jahre Haft erhalten. Doch die Karlsruher Richter weisen auf einen wichtigen Punkt hin: Der Täter wurde vor seinem Schlag mit einem Maßkrug massiv rassistisch beleidigt.

Elyas B. (Name geändert) war im Juli 2024 als Aushilfskellner im Festzelt der Kinderzeche. Am letzten Abend kurz vor 23 Uhr geriet er mit seinem Chef in Streit. Dieser beleidigte ihn als „Scheiß Schwarzer, scheiß Affe“. Er antwortete mit „Motherfucker“, woraufhin ihn sein Chef mit einem Schlag ins Gesicht zu Boden streckte. Elyas B. rappelte sich auf, nahm einen Maßkrug und schlug ihm seinen Chef ins Gesicht. Dieser erlitt schwere Verletzungen.

„Versuchter Totschlag“ lautete im Februar der Schuldspruch der Großen Strafkammer am Landgericht Ansbach. Sie verhängte sechs Jahre Haft und blieb damit in dem Korridor, auf den sich Kammer, Staatsanwaltschaft und Verteidiger Bernd Hönicka zu Prozessbeginn geeinigt hatte. Hönicka legte dennoch Revision ein – und hatte Erfolg.

Beleidigung „fremdenfeindlich und rassistisch“

Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hob das Urteil auf und ordnete eine neue Verhandlung vor einer anderen Kammer des Landgerichts an. Der Senat sieht bei dem ersten Urteil ein schweres Versäumnis der Ansbacher Richter unter dem Vorsitz von Matthias Held, dem Vizepräsidenten des Landgerichts. Diese hätten sich zu wenig mit der Beleidigung „Scheiß Schwarzer, scheiß Affe“ befasst, die dem Schlag mit dem Maßkrug vorausging, so der Senat.

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Die Karlsruher Richter stufen diese Worte als „fremdenfeindlich und rassistisch“ ein, die als Provokation für den aus Eritrea stammenden Aushilfskellner zu werten sind. Damit würde beim Chef des 29-Jährigen eine gewisse Mitschuld an der Eskalation im Bierzelt liegen, was einen versuchten Totschlag in einem minder schweren Fall bedeuten könnte, so die Karlsruher Richter. Sie verlangen deshalb eine neue Verhandlung vor einer anderen Kammer des Ansbacher Landgerichts.

Nach Schlag ins Gesicht zum Maßkrug gegriffen

Deutliche Kritik übt der 6. Strafsenat daran, dass bei der ersten Verhandlung mit ungleichem Maß gemessen wurde. So hatten die Richter dem Chef zugebilligt, dass die Beleidigung „Motherfucker“ als Provokation für den Schlag ins Gesicht des 29-jährigen Aushilfskellners gesehen werden kann. Davon jedoch, heißt es in der Entscheidung des BGH, könne man nicht ausgehen. Denn ein heftiger Schlag mit der flachen Hand ins Gesicht des Angeklagten, der diesen niederstreckte, könne man nicht ohne weiteres als „verständliche oder angemessene Reaktion“ auf eine verbale Auseinandersetzung werten.

Zudem müsse überprüft werden, ob das Wort „Motherfucker“ nicht durch die vorhergehende rassistische Beleidigung „Scheiß Schwarzer, scheiß Affe“ provoziert wurde. Insgesamt, so die Karlsruher Richter, müsse das Landgericht Ansbach die gegenseitigen Beleidigungen und Angriffe genau untersuchen. Dies sei nicht ausreichend geschehen, erklären die Karlsruher Richter. Und weiter: „Auf diesem Rechtsfehler beruht der Strafausspruch. Der Senat kann nicht ausschließen, dass die Strafkammer ohne den Rechtsfehler eine mildere Strafe verhängt hätte.“ Die Sache bedürfe deshalb „neuer Verhandlung und Entscheidung“.

Verteidiger und Gutachter wollen Therapie

Diese Neuauflage vor einer anderen Kammer des Landgerichts hat Rechtsanwalt Bernd Hönicka erreicht. Er hatte die Revision nicht wegen der Höhe der Strafe eingelegt, sondern aus einem anderen Grund. Der Verteidiger hatte gefordert, seinen Mandanten wegen dessen Drogensucht in einer Entziehungsanstalt unterzubringen. Auch bei der Tat im Dinkelsbühler Bierzelt hatte der 29-Jährige unter dem Einfluss von Cannabis und Kokain gestanden.

Der psychiatrische Sachverständige Dr. Timucin Türker hatte sich ebenfalls für die Einweisung in eine Entziehungsanstalt ausgesprochen. Ohne eine Therapie gebe es eine hohe Wiederholungsgefahr, sagte er in seinem Gutachten. Elyas B. sei in geordneten Verhältnissen in einer christlichen Familie in Eritrea aufgewachsen, bevor er im Alter von 15 Jahren über Libyen, Italien und Frankreich nach Deutschland kam, zeichnete der Psychiater einen schwierigen Lebensweg des jungen Mannes nach. Sein Asylantrag wurde abgelehnt, derzeit ist er mit einer befristeten Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in der Bundesrepublik geduldet. Dr. Türker hielt den Angeklagten trotz seines langjährigen Drogenkonsums bei der Tat in Dinkelsbühl für voll schuldfähig.

Ein Termin für die neue Verhandlung ist noch nicht bekannt.

Zweite Revision in Karlsruhe erfolgreich

Dies ist innerhalb weniger Monate das zweite Urteil des Landgerichts Ansbach, das Karlsruher Richter aufhoben. Erst im September war es nach einer erfolgreichen Revision zu einer neuen Verhandlung gegen einen Einbrecher in Feuchtwangen gekommen. Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hatte moniert, dass das frühzeitige Geständnis des Mannes nicht ausreichend gewürdigt worden sein könnte. Die zweite Verhandlung brachte ihm allerdings kaum Vorteile. Die ursprüngliche Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten wurde nur um einen Monat reduziert.

Von wegen Prosit der Gemütlichkeit. In einem Bierzelt in Dinkelsbühl gerieten ein Kellner und sein Chef in einen heftigen Streit.  (Symbolbild: Matthias Balk/dpa)
Von wegen Prosit der Gemütlichkeit. In einem Bierzelt in Dinkelsbühl gerieten ein Kellner und sein Chef in einen heftigen Streit. (Symbolbild: Matthias Balk/dpa)
Von wegen Prosit der Gemütlichkeit. In einem Bierzelt in Dinkelsbühl gerieten ein Kellner und sein Chef in einen heftigen Streit. (Symbolbild: Matthias Balk/dpa)
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