Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Ansbach aufgehoben. Bei der Dinkelsbühler Kinderzeche hatte ein Aushilfskellner seinen Chef angegriffen und sechs Jahre Haft erhalten. Doch die Karlsruher Richter weisen auf einen wichtigen Punkt hin: Der Täter wurde vor seinem Schlag mit einem Maßkrug massiv rassistisch beleidigt.