Ein wegen Missbrauchs angeklagter Kinderarzt aus Brandenburg soll Sexualstraftaten über Jahre hinweg vor allem in Patientenzimmern begangen haben. Er machte Fotos und Videos davon. Vorgeworfen werden ihm auch Formen des Geschlechtsverkehrs mit minderjährigen Jungen in einer ärztlichen Bereitschaftswohnung und Taten in Kitas.
Vor dem Landgericht Potsdam begann am Vormittag der Prozess gegen den 46 Jahre alten Mediziner, dem 130 Straftaten an mehr als 70 Kindern und Jugendlichen zur Last gelegt werden.
Der Angeklagte gestand den jahrelangen sexuellen Missbrauch zum Auftakt der Verhandlung. „Ich habe große Schuld auf mich geladen“, sagte er. Er habe bereits ein Geständnis zu fast allen Taten abgelegt - denn er wolle den Opfern Aussagen vor Gericht ersparen.
Der 46-Jährige wurde aus der Untersuchungshaft mit Handschellen in den Verhandlungsraum gebracht, verfolgte die Verlesung der Anklage meist regungslos. Fotografen wurden vor dem Erscheinen des Angeklagten aus dem Saal geschickt.
Um die zweieinhalb Stunden listete Staatsanwältin Jenny Barthel die angeklagten Taten des sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener auf. Der Kinderarzt habe das Behandlungsverhältnis ausgenutzt, die Patienten seien ihm anvertraut gewesen. Es habe auch keine medizinische Notwendigkeit gegeben, die jungen Patienten am nackten Unterleib abzutasten, hieß es. Teils waren sie wegen Verletzungen etwa am Kopf, am Bein oder mit Magendarm-Entzündungen im Krankenhaus.
Das Ausmaß der Vorwürfe erschütterte das Vertrauen von Patienten und ihren Familien. Der Kinderarzt war bis 2025 bei der Havelland Kliniken GmbH beschäftigt und in Krankenhäusern im brandenburgischen Rathenow und Nauen westlich von Berlin tätig.
Betroffene Eltern, die der Anklage zum Prozessauftakt fassungslos und auch mit Tränen in den Augen zuhörten, sind am Strafverfahren beteiligt. Insgesamt 15 Nebenkläger verfolgten mit ihren Anwälten die Verhandlung.
Die Ermittlungen gegen den Arzt kamen im November 2025 ins Rollen, weil eine Mutter Anzeige erstattet hatte. Daraufhin wurde kinderpornografisches Material auf Handys und Speicherkarten des Angeklagten entdeckt - hergestellt vor allem in den beiden Kliniken. Die Taten, die überwiegend männliche Patienten betreffen, sollen sich auf rund 12 Jahre erstrecken. Auch Untersuchungen in Kindertagesstätten im Auftrag eines Gesundheitsamts soll er für seine Taten genutzt haben - die Jungen waren drei und vier Jahre alt.
Die Staatsanwaltschaft sprach zudem von Gewalt, erniedrigendem Verhalten und sexuellen Handlungen gegen Geld. Dabei soll es in einigen der angeklagten Fälle Whatsapp-Chats mit Minderjährigen gegeben haben, die er aufforderte, Nacktbilder und Videos zu senden.
„Schick mir was Schönes“, soll der Angeklagte geschrieben haben. In einer ärztlichen Bereitschaftswohnung sei es auch zu sexualisierten Rollenspielen, Oralverkehr und anderen sexuellen Handlungen gekommen - auch wenn die Betroffenen es nicht wollten, wie die Staatsanwaltschaft es bei einigen Taten schilderte.
Der Verteidiger des Angeklagten, Ursus Koerner von Gustorf, beantragte, die Öffentlichkeit aus der weiteren Verhandlung am Mittwoch auszuschließen - auch aus Gründen des Schutzes der Zeugen. Der Angeklagte wolle zudem Angaben zu seiner „sexuellen Ausrichtung“ und zu den Taten machen. Die Staatsanwaltschaft äußerte keine Einwände zu einem Ausschluss der Öffentlichkeit.
Auch Rechtsanwältin Manuela Krahl-Röhnisch, die die Familie eines betroffenen Jungen vertritt, sagte, sie hoffe, dass der Angeklagte auch im weiteren Prozess die Taten einräume, um den Nebenklägern eine Aussage zu ersparen. Ihren Mandanten gehe es nicht gut.
Der Angeklagte sagte in seiner kurzen Erklärung auch, das Leid, das er seinen Opfern zugeführt habe, werde lange andauern. „Das tut mir unendlich leid.“
Die Vorwürfe werfen auch die Frage auf, wieso der Arzt jahrelang Missbrauch begehen konnte. Die Expertin Ulrike Hoffmann von der Unabhängigen Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs sagte: „Die hohe Opferzahl macht deutlich, dass es anscheinend sehr lange gedauert hat, bis der Täter „aufgeflogen” ist und das ist sehr bedenklich.“ Eine Aufarbeitung sei nach solchen Missbrauchsfällen in Institutionen dringend notwendig, damit sie sich nicht wiederholten.
Spezifisch für den medizinischen Bereich sei, dass die Patienten dort Hilfe suchten, es aber auch ein Abhängigkeitsverhältnis gebe, das sie weitgehend schutzlos mache, so die Sozialwissenschaftlerin. „Wir wissen außerdem von spezifischen Täterstrategien, zum Beispiel der Ausnutzung der ärztlichen Schweigepflicht oder der Nutzung betäubender Medikamente“, sagte Hoffmann. Auch im Fall des angeklagten Kinderarztes sollen teils Betäubungsmittel und Medikamente eine Rolle gespielt haben.
Die Krankenhausgruppe, an er beschäftigt war, teilte mit, sie habe ihr Kinderschutzkonzept nach Bekanntwerden der Vorwürfe überarbeitet. Das Unternehmen hatte gesagt, dass im Fall des angeklagten Kinderarztes das Vier-Augen-Prinzip nicht eingehalten worden sei. Dieses sieht vor, dass ein Arzt einen Patienten nicht allein untersuchen soll, sondern eine zweite Person anwesend sein muss.
© dpa-infocom, dpa:261102-930-930316/3