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Veröffentlicht am 21.06.2024 17:41

Kinderfotos teilen: Darauf sollten Eltern achten

Kinderfotos sind schnell gemacht und geteilt. Was viele nicht wissen: Auch Kinder haben Persönlichkeitsrechte, daher muss die Zustimmung aller Erziehungsberechtigten und gegebenenfalls der Kinder selbst eingeholt werden. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Kinderfotos sind schnell gemacht und geteilt. Was viele nicht wissen: Auch Kinder haben Persönlichkeitsrechte, daher muss die Zustimmung aller Erziehungsberechtigten und gegebenenfalls der Kinder selbst eingeholt werden. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Kinderfotos sind schnell gemacht und geteilt. Was viele nicht wissen: Auch Kinder haben Persönlichkeitsrechte, daher muss die Zustimmung aller Erziehungsberechtigten und gegebenenfalls der Kinder selbst eingeholt werden. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)

Beim Festhalten besonderer Momente wie Geburtstagsfeiern oder Ausflügen mit dem Smartphone sind Fotos von Kindern schnell gemacht und ebenso rasch über Messenger oder soziale Medien geteilt. Doch welche Regeln gelten dabei?

Eine Umfrage des Branchenverbands Bitkom zeigt: Nur 26 Prozent der Befragten wissen, wann sie Kinderfotos in sozialen Netzwerken teilen dürfen. Bei Messenger-Diensten wie WhatsApp oder Signal sind es sogar nur 7 Prozent. Fast die Hälfte der Befragten (48 Prozent) ist unsicher, was die Regeln für Messenger angeht, und 31 Prozent beim Teilen in sozialen Medien.

Grundsätzlich gilt, dass Kinder Persönlichkeitsrechte und das Recht am eigenen Bild haben. Wer Fotos von Kindern in sozialen Medien oder über Messenger teilen will, muss laut Bitkom die Einwilligung aller Erziehungsberechtigten einholen. Bei älteren Kindern, die die Konsequenzen einer Veröffentlichung verstehen, ist auch deren Zustimmung erforderlich. Diese Einsichtsfähigkeit wird in der Regel ab 14 Jahren angenommen, das kann jedoch variieren.

Veranstaltungen und geschlossene Gruppen

Es gibt Ausnahmen: Fotos dürfen an einen begrenzten Kreis, wie etwa Familienmitglieder in einer geschlossenen Gruppe, gesendet werden. Zum Beispiel kann die Großmutter ein Foto ihres Enkels in die Familiengruppe eines Messenger-Dienstes schicken. Öffentlich zugänglich, etwa als Profilbild, ist dies jedoch ohne Erlaubnis der Eltern nicht erlaubt. Selbst bei Gruppenfotos von Kita- oder Schulfesten muss die Zustimmung aller Erziehungsberechtigten vorliegen, bevor die Bilder in sozialen Medien oder Messengern geteilt werden.

Besondere Vorsicht ist bei der Veröffentlichung von Bildern von Kindern geboten. Die Privatsphäre-Einstellungen von Messenger-Apps und sozialen Netzwerken ermöglichen es, Fotos nur mit bestimmten Personen zu teilen. Außerdem können fremde Kinder mit Bildbearbeitungsprogrammen aus Fotos entfernt werden. Zur Sicherheit der Kinder sollten keine persönlichen Daten wie vollständige Namen oder Wohnorte angegeben werden. Das gilt besonders für öffentlich zugängliche Fotos im Internet. 

© dpa-infocom, dpa:240621-99-483100/2


Von dpa
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