Im Schmerzensgeld-Prozess eines 56-Jährigen gegen die katholische Kirche hat das Landgericht Essen die Forderung nach einer Zahlung von mindestens 300.000 Euro zurückgewiesen. Laut Urteil steht für die 16. Kammer zwar fest, dass der Missbrauch wie geschildert stattgefunden hat. Allerdings habe das Bistum Essen bereits Schmerzensgeld in Höhe von 45.000 Euro an den Kläger gezahlt. Ein weiterer Anspruch bestehe nicht.
Das Urteil in der Zivilklage ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger kann Berufung am Oberlandesgericht in Hamm einlegen.
Der Kläger Wilfried Fesselmann habe, so die Begründung des Gerichts, im Rahmen der sogenannten Amtshaftung Anspruch auf Ersatz aller entstandenen materiellen Schäden, die auf den Missbrauch zurückzuführen seien. Weil der Kaplan im Auftrag des Bistums gehandelt habe, müsse das Bistum auch für sein Handeln einstehen. „Dies gelte auch dafür, dass der Kaplan den Kläger durch das Ausnutzen seiner Position bei dem Bistum zu sich nach Hause gelockt und dort sexuell missbraucht habe“, heißt es in der Mitteilung.
Das bislang ausgezahlte Schmerzensgeld sei angemessen. Dabei habe das Gericht bereits berücksichtigt, dass der Kläger in seinem privaten und beruflichen Leben erheblich eingeschränkt sei. Die Summe von 45.000 Euro entspreche dabei vergleichbaren Entscheidungen anderer Gerichte.
Bei der Zivilklage ging es um sexuellen Missbrauch eines früheren Essener Kaplans aus dem Jahr 1979. Der frühere Geistliche hatte als Zeuge eingeräumt, mit dem Jungen nackt in seinem Bett gelegen zu haben. Er habe auch versucht, den Jungen in seinem Intimbereich anzufassen.
Das Gericht bewertet seine vom Kläger abweichende Schilderung als nicht glaubhaft. Der Kläger hatte geschildert, dass er als damals Elfjähriger durch Oralverkehr missbraucht worden war.
In dem Zivilprozess ging es nicht um eine strafrechtliche Verfolgung des ehemaligen Geistlichen. Die Tat ist strafrechtlich verjährt.
Der Essener Geistliche war nach Missbrauchsvorwürfen in mehreren Fällen Anfang der 1980er Jahre nach Bayern versetzt worden, um sich einer Therapie zu unterziehen. Dort war der Missbrauch aber laut Bistum Essen mit zahlreichen Fällen weitergegangen. Es kam auch zu einer rechtskräftigen Verurteilung. Erst 2010 wurde er aus dem kirchlichen Dienst entfernt und später in den Laienstand zurückversetzt. Er hat damit auch seine kirchlichen Altersbezüge verloren.
© dpa-infocom, dpa:250425-930-466325/1