Ein Palästinenser ist am Bundesverfassungsgericht mit dem Versuch gescheitert, gegen behördliche Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Israel vorzugehen. Wie das Gericht mitteilte, nahm die zuständige Kammer seine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an (Az. 2 BvR 1626/25).
Die Karlsruher Richter sehen keinen Grund, die vorigen Entscheidungen von Fachgerichten - vor denen der Mann gescheitert war - zu beanstanden. Die Frage, ob der im Grundgesetz verankerte Auftrag des deutschen Staates, humanitäres Völkerrecht und Menschenrechte zu schützen, sich hier „zu einer konkreten grundrechtlichen Schutzpflicht verdichtet hat“, entschied das Bundesverfassungsgericht nicht, wie es in der Mitteilung ausführte.
Der Mann war zunächst in Hessen gegen eine Erlaubnis des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle an ein deutsches Rüstungsunternehmen zur Ausfuhr von Panzer-Ersatzteilen vor Gericht gezogen - aber ohne Erfolg. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof wies seine Beschwerde gegen eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt im September 2025 zurück und nannte als Grund vor allem fehlende prozessrechtliche Voraussetzungen.
Um deutsche Waffenlieferungen nach Israel gab es in vergangenen Jahren immer wieder Diskussionen. Nach dem Terrorangriff der islamistischen Hamas auf Israel im Oktober 2023 hatte Deutschland diese Rüstungsexporte zunächst erheblich gesteigert und priorisiert bearbeitet, um Solidarität mit dem Land zu zeigen. Die Regierung von Ex-Kanzler Olaf Scholz (SPD) erteilte bis zu ihrer Ablösung am 6. Mai 2025 Exportgenehmigungen im Wert von fast einer halben Milliarde Euro. An deutschen Gerichten gingen mehrere Klagen gegen solche Genehmigungen ein.
Im Sommer 2025 hatte die neue Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz (CDU) dann mit Blick auf das zunehmend aggressive Vorgehen der israelischen Streitkräfte und die humanitäre Lage im Gazastreifen entschieden, keine Ausfuhren von Rüstungsgütern nach Israel mehr zu genehmigen, die im Gaza-Krieg verwendet werden können. Inzwischen ist das Teil-Embargo wieder aufgehoben. Im Gaza-Krieg gilt seit 10. Oktober eine Waffenruhe.
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