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Veröffentlicht am 16.04.2026 10:52, aktualisiert am 16.04.2026 14:12

Klares Urteil: Söders Familiengeld verstößt gegen EU-Recht

Das bayerische Familiengeld ist mittlerweile wieder gestrichen worden. (Archivbild) (Foto: Matthias Balk/dpa)
Das bayerische Familiengeld ist mittlerweile wieder gestrichen worden. (Archivbild) (Foto: Matthias Balk/dpa)
Das bayerische Familiengeld ist mittlerweile wieder gestrichen worden. (Archivbild) (Foto: Matthias Balk/dpa)

Das 2018 eingeführte bayerische Familiengeld verstößt gegen EU-Recht. Dies geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hervor. Die mittlerweile auslaufenden Regeln für die Sozialleistung für Familien mit kleinen Kindern seien diskriminierend, entschieden die Richterinnen und Richter in Luxemburg und gaben damit einer Klage der Europäischen Kommission statt. Polen und die Tschechische Republik hatten die Klage unterstützt.

Diskriminierung von mobilen Beschäftigten 

Konkret monierte das oberste EU-Gericht, dass Erwerbstätige weniger Geld bekommen, wenn ihre Kinder in bestimmten EU-Mitgliedstaaten mit geringeren Lebenshaltungskosten wohnen. Der EuGH sah darin, wie die Kommission, eine Diskriminierung von mobilen Beschäftigten aufgrund der Staatsangehörigkeit. So betrug das Familiengeld etwa für Kinder, die in Rumänien und Bulgarien leben nur die Hälfte des normalen Satzes.

Wanderarbeitnehmer müssten denselben Zugang zu sozialpolitischen Leistungen haben wie inländische Arbeitnehmer, da auch sie durch Steuern und Sozialabgaben zur Finanzierung dieser Maßnahmen beitragen, hieß es aus Luxemburg. Der EuGH hatte im Juni 2022 entschieden, dass eine ähnliche Regelung in Österreich gegen EU-Recht verstoße.

Bayern hat seit 2018 zig Milliarden für Familiengeld ausgegeben

Das Familiengeld in Bayern wurde auf Initiative von Ministerpräsident Markus Söder 2018 eingeführt und unabhängig vom Einkommen, der Erwerbstätigkeit und der Art der Betreuung gewährt. Eltern von Kindern im zweiten und dritten Lebensjahr erhielten 250 Euro pro Monat und Kind. Ab dem dritten Kind werden sogar 300 Euro ausgezahlt. Die Opposition hatte es damals als Wahlgeschenk von Söder kritisiert. Bayern zahlte seither zig Milliarden Euro aus.

Auszahlungspraxis wird nun geändert

Derzeit erhalten nur noch Eltern mit Kindern, die vor 2025 geboren wurden, die finanzielle Unterstützung. CSU und Freie Wähler hatten sich in Zeiten knapper Kassen entschieden, das Geld nicht mehr an die Eltern, sondern direkt in den Ausbau von Betreuungsangeboten zu investieren. Dennoch führt das Urteil dazu, dass für die noch laufenden Fälle die Auszahlungspraxis geändert wird und die Indexierung wegfällt. Inwiefern das Urteil auch rückwirkend Folgen hat, konnte das Sozialministerium auf Nachfrage zunächst nicht beantworten. Deutschland ist verpflichtet, für eine EU-rechtskonforme Änderung der Regeln zu sorgen, ansonsten könnte es am Ende sogar eine Geldstrafe geben.

Sozialministerin verteidigt bisherige Auszahlungspraxis 

Söder selbst äußerte sich nicht zu der Schlappe vor Gericht, stattdessen meldete sich Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU): „Wir respektieren das Urteil des Europäischen Gerichtshofs und werden es entsprechend anwenden“, sagte sie. Gleichwohl halte sie es weiterhin für richtig, dass Leistungen in ihrer Höhe an das Lebenshaltungsniveau des Lebensmittelpunktes des Kindes angepasst würden. „Ohne eine solche Anpassung fällt der tatsächliche Unterstützungsbetrag in Ländern mit niedrigeren Lebenshaltungskosten faktisch deutlich höher aus als bei gleicher Auszahlung in Bayern.“

Dieser Ansatz müsse, so Scharf weiter, auch bei der Höhe des Kindergeldes für Kinder, die nicht in Deutschland leben, gelten. Bayern habe deshalb Ende Januar eine entsprechende Bundesratsinitiative des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt. Dieser fordert die Bundesregierung auf, zu prüfen, ob auch hier die Auszahlungshöhe an den jeweiligen Ort gekoppelt werden kann.

Holetschek: EU-Vorwurf zur Diskriminierung ist nur konstruiert

CSU-Landtagsfraktionschef Klaus Holetschek kritisierte die Entscheidung der EU-Richter direkt: Das Urteil zeige einmal mehr, „welche seltsamen Blüten EU-Bürokratie und europäische Rechtsprechung inzwischen treiben.“ Er warf Brüssel und Luxemburg vor, den in der Urteilsbegründung genannten Vorwurf der Diskriminierung nur konstruiert zu haben.

© dpa-infocom, dpa:260416-930-951935/2


Von dpa
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