Klopapier für die gute Sache? - Am Telefon übers Ohr gehauen | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 28.08.2026 14:26

Klopapier für die gute Sache? - Am Telefon übers Ohr gehauen

Nein sagen können und auflegen - zwei Qualitäten, die im Umgang mit dubiosen und betrügerischen Anrufen essenziell sind. (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/dpa-tmn)
Nein sagen können und auflegen - zwei Qualitäten, die im Umgang mit dubiosen und betrügerischen Anrufen essenziell sind. (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/dpa-tmn)
Nein sagen können und auflegen - zwei Qualitäten, die im Umgang mit dubiosen und betrügerischen Anrufen essenziell sind. (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/dpa-tmn)

Vor aggressiven Telefonverkäufern, die vor allem ältere Menschen belästigen und massiv emotional unter Druck setzen - davor warnt die Verbraucherzentrale Sachsen. Beispielhaft berichten die Verbraucherschützer vom aktuellen Fall einer 82-Jährigen, die am Telefon nicht nein sagen konnte und erst einmal auf Unmengen Toilettenpapier und drohenden Kosten von mehr als 1.000 Euro sitzen blieb.

Den Telefonkontakt hatte die Rentnerin weder erwartet noch gewünscht. Der Anrufer habe sich als Mitarbeiter eines Duisburger Unternehmens vorgestellt und die Dame gebeten, durch den Kauf von Toilettenpapier und Küchenrollen die Beschäftigung von Menschen mit geistigen und körperlichen Behinderungen zu unterstützen.

Flehen, Tränen - und am Ende eine Lieferung in vier Teilen

Weil die Frau den dafür geforderten Betrag von mehr als 1.000 Euro weder bezahlen noch die großen Warenmengen lagern konnte, lehnte sie zunächst ab. Der Verkäufer ließ jedoch nicht von ihr ab, habe die 82-Jährige vermeintlich unter Tränen angefleht, bis diese schließlich einer Lieferung in vier Tranchen zustimmte.

Ernüchterung stellte sich bereits bei der ersten Teilsendung ein: 48 Rollen Toilettenpapier und 40 Rollen Küchenpapier kosteten insgesamt 260,94 Euro - zuzüglich Versandkosten. Das Angebot der dubiosen Firma stufen die Verbraucherschützer als „unangemessen teuer“ ein, insgesamt handele es sich um ein „sittenwidriges Geschäft“.

Widerruf, Retoure - und trotzdem will die Firma weiterliefern

Schließlich widerrief die Seniorin den telefonisch geschlossenen Vertrag fristgerecht. Die Ware schickte sie mit dem beiliegenden Retourenschein zurück und dokumentierte den gesamten Vorgang.

Doch damit war die Sache noch nicht erledigt. Trotz des Widerrufs des Geschäfts erhielt sie weiterhin Rechnungen, Mahnungen und Zahlungsaufforderungen. Zudem wurde ihr telefonisch angekündigt, dass die nächste Tranche der Ware versendet werde.

Hier gilt ausnahmsweise: auf keinen Fall spontan sein

Allen, die solche Anrufe erhalten oder bereits in einer vergleichbaren Situation stecken, rät die Verbraucherzentrale:

  • Bei unerwarteten Werbeanrufen keine spontanen Kaufentscheidungen treffen.
  • Rechnungen und Vertragsunterlagen nach telefonischen Abschlüssen genau prüfen.
  • Das Widerrufsrecht fristgerecht schriftlich ausüben, wenn der Vertrag rückgängig gemacht werden soll.
  • Bei Unsicherheiten frühzeitig rechtlichen Rat einholen.

Im Geiste vorbereiten: mit seltsamen Anrufen ist immer zu rechnen

Die Polizeiliche Kriminalprävention rät grundsätzlich dazu, sich gedanklich auf mögliche dubiose oder sogar betrügerische Anrufe vorzubereiten und folgende Verhaltensgrundsätze zu verinnerlichen:

  • Bei Zeitdruck oder dubiosen Geschichten sofort auflegen.
  • Nichts befolgen, nichts zusagen und nach dem Auflegen erst einmal in Ruhe einer Vertrauensperson schildern, was vorgefallen ist oder angeboten wurde.
  • Niemals Passwörter, PINs, TANs, Kontodaten sowie andere sensible oder persönliche Informationen am Telefon preisgeben.

Raus aus dem Telefonbuch, andere warnen

Aber auch präventiv lässt sich einiges tun, etwa sich aus dem Telefonbuch austragen lassen: Das persönliche Umfeld hat die eigene Telefonnummer ohnehin. Wer den Eintrag trotzdem nicht missen möchte, lässt am besten den Vornamen abkürzen, damit der oder die Täter keinen Hinweis auf das eigene Alter bekommen (aus Herta Schmidt wird etwa H. Schmidt) - oder den Vornamen ganz weglassen. Ein Änderungsformular bietet die Kriminalprävention zum Download an.

Zudem ist es sinnvoll, Verwandte und Bekannte vor dubiosen Anrufen, Geschäften und Betrügereien zu warnen. Denn wer von den diversen Maschen schon einmal gehört hat, der wird nicht mehr eiskalt von solchen Anrufen erwischt.

Telefonwerbung ist oft illegal - beschweren Sie sich!

Grundsätzlich ist nicht angeforderte, also unerwünschte Telefonwerbung untersagt. Wird dagegen verstoßen, sollte man sich bei der zuständigen Bundesnetzagentur beschweren - etwa per E-Mail (rufnummernmissbrauch@bnetza.de) oder per Online-Formular.

Damit man Betrugs- oder Werbeanrufe am besten gar nicht erst bekommt und im Fall der Fälle richtig darauf reagieren kann, gibt die Bundesnetzagentur elf Tipps zum Schutz und zur Prävention.

11 Schutz-Tipps der Bundesnetzagentur rund um Anrufe

  1. Geben Sie Ihre Telefonnummer nur gezielt und im Bedarfsfall an seriöse Vertragspartner und Firmen weiter.
  2. Achten Sie auf mögliche Klauseln in Verträgen, Gewinnspielen, Abos und Angeboten über die Verwendung der angegebenen Rufnummer zu Werbezwecken.
  3. Fragen Sie im Einzelfall nach, zu welchem Zweck Ihre Rufnummer verwendet werden soll.
  4. Grundsätzlich dürfen Sie zu Werbezwecken nur mit Ihrer vorherigen Einwilligung kontaktiert werden.
  5. Sie können eine Einwilligung und die Speicherung Ihrer Daten jederzeit widerrufen. Teilen Sie dem Unternehmen schriftlich mit, dass Sie nicht kontaktiert werden möchten.
  6. Informieren Sie Ihr Umfeld, Ihre Familie, Kinder, Großeltern und Freunde über die Risiken der Weitergabe von Rufnummern.
  7. Rufen Sie nicht immer sofort zurück, wenn Sie einen entgangenen Anruf von einer unbekannten Rufnummer erhalten. Es könnte sich um einen Lockanruf (Ping-Anruf) handeln.
  8. Besondere Vorsicht ist bei Anrufen von einer unbekannten Rufnummer aus dem Ausland oder von einer sogenannten Premium-Dienste-Rufnummer geboten, die mit „(0)900“ beginnt.
  9. Haben Sie sich auf ein Gespräch eingelassen, achten Sie genau auf gegebenenfalls versteckte Preishinweise und Hinweise zu Vertragsschlüssen etwa für Abo-Dienste. Rufen Sie eine im Gespräch eventuell beworbene Rufnummer am besten nicht an und geben Sie keine sensiblen Daten preis (Adresse, Telefonnummer, Geburtstag, Zählerstände, Kontodaten et cetera).
  10. Sie können und sollten unerwünschte Rufnummern über Ihren Router, bei Smartphones direkt im Menü der Telefon-App oder auch in den Einstellungen des jeweiligen Messengers sperren. Im Zweifel helfen Bedienungsanleitungen, Informationen aus dem Internet oder Ihr Fachhändler weiter.
  11. Zur besseren Kontrolle von Rufnummern und Rechnungen beauftragen Sie bei Ihrem Festnetz- oder Mobilfunk-Anbieter einen ungekürzten Einzelverbindungsnachweis (EVN).

© dpa-infocom, dpa:260828-930-597163/1


Von dpa
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