Vor aggressiven Telefonverkäufern, die vor allem ältere Menschen belästigen und massiv emotional unter Druck setzen - davor warnt die Verbraucherzentrale Sachsen. Beispielhaft berichten die Verbraucherschützer vom aktuellen Fall einer 82-Jährigen, die am Telefon nicht nein sagen konnte und erst einmal auf Unmengen Toilettenpapier und drohenden Kosten von mehr als 1.000 Euro sitzen blieb.
Den Telefonkontakt hatte die Rentnerin weder erwartet noch gewünscht. Der Anrufer habe sich als Mitarbeiter eines Duisburger Unternehmens vorgestellt und die Dame gebeten, durch den Kauf von Toilettenpapier und Küchenrollen die Beschäftigung von Menschen mit geistigen und körperlichen Behinderungen zu unterstützen.
Weil die Frau den dafür geforderten Betrag von mehr als 1.000 Euro weder bezahlen noch die großen Warenmengen lagern konnte, lehnte sie zunächst ab. Der Verkäufer ließ jedoch nicht von ihr ab, habe die 82-Jährige vermeintlich unter Tränen angefleht, bis diese schließlich einer Lieferung in vier Tranchen zustimmte.
Ernüchterung stellte sich bereits bei der ersten Teilsendung ein: 48 Rollen Toilettenpapier und 40 Rollen Küchenpapier kosteten insgesamt 260,94 Euro - zuzüglich Versandkosten. Das Angebot der dubiosen Firma stufen die Verbraucherschützer als „unangemessen teuer“ ein, insgesamt handele es sich um ein „sittenwidriges Geschäft“.
Schließlich widerrief die Seniorin den telefonisch geschlossenen Vertrag fristgerecht. Die Ware schickte sie mit dem beiliegenden Retourenschein zurück und dokumentierte den gesamten Vorgang.
Doch damit war die Sache noch nicht erledigt. Trotz des Widerrufs des Geschäfts erhielt sie weiterhin Rechnungen, Mahnungen und Zahlungsaufforderungen. Zudem wurde ihr telefonisch angekündigt, dass die nächste Tranche der Ware versendet werde.
Allen, die solche Anrufe erhalten oder bereits in einer vergleichbaren Situation stecken, rät die Verbraucherzentrale:
Die Polizeiliche Kriminalprävention rät grundsätzlich dazu, sich gedanklich auf mögliche dubiose oder sogar betrügerische Anrufe vorzubereiten und folgende Verhaltensgrundsätze zu verinnerlichen:
Aber auch präventiv lässt sich einiges tun, etwa sich aus dem Telefonbuch austragen lassen: Das persönliche Umfeld hat die eigene Telefonnummer ohnehin. Wer den Eintrag trotzdem nicht missen möchte, lässt am besten den Vornamen abkürzen, damit der oder die Täter keinen Hinweis auf das eigene Alter bekommen (aus Herta Schmidt wird etwa H. Schmidt) - oder den Vornamen ganz weglassen. Ein Änderungsformular bietet die Kriminalprävention zum Download an.
Zudem ist es sinnvoll, Verwandte und Bekannte vor dubiosen Anrufen, Geschäften und Betrügereien zu warnen. Denn wer von den diversen Maschen schon einmal gehört hat, der wird nicht mehr eiskalt von solchen Anrufen erwischt.
Grundsätzlich ist nicht angeforderte, also unerwünschte Telefonwerbung untersagt. Wird dagegen verstoßen, sollte man sich bei der zuständigen Bundesnetzagentur beschweren - etwa per E-Mail (rufnummernmissbrauch@bnetza.de) oder per Online-Formular.
Damit man Betrugs- oder Werbeanrufe am besten gar nicht erst bekommt und im Fall der Fälle richtig darauf reagieren kann, gibt die Bundesnetzagentur elf Tipps zum Schutz und zur Prävention.
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