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Veröffentlicht am 05.10.2026 15:07, aktualisiert am 05.10.2026 17:24

Koalitionsfraktionen planen neue Plastiksteuer

Steuerpflichtig sollen Kunststoffverpackungen sein, wenn deren Kunststoffanteil mehr als fünf Prozent beträgt. (Symbolbild) (Foto: Rolf Vennenbernd/dpa)
Steuerpflichtig sollen Kunststoffverpackungen sein, wenn deren Kunststoffanteil mehr als fünf Prozent beträgt. (Symbolbild) (Foto: Rolf Vennenbernd/dpa)
Steuerpflichtig sollen Kunststoffverpackungen sein, wenn deren Kunststoffanteil mehr als fünf Prozent beträgt. (Symbolbild) (Foto: Rolf Vennenbernd/dpa)

Plastikverpackungen könnten für Unternehmen bald deutlich teurer werden: Die Koalitionsfraktionen aus CDU/CSU und SPD im Bundestag planen eine neue Steuer auf Kunststoff. Ab Juli 2027 sollen für jede Tonne Kunststoff in Verpackungen 550 Euro fällig werden. Das geht aus einem Entwurf für ein „Kunststoffverpackungsteuergesetz“ hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt und der auf einem Beschluss der Bundesregierung vom Juli basiert. Zuvor hatte die „Welt“ berichtet.

Der Entwurf soll von den beiden Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebracht werden. Das kursierende Papier geht aber auf Umwelt- und Finanzministerium zurück, die Vorarbeit leisten. Es soll noch innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden.

„Mit der Einführung einer Verbrauchsteuer auf Kunststoffverpackungen sollen Anreize geschaffen werden, den Verbrauch von Kunststoffverpackungen zu verringern“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Demnach fielen 2023 rund drei Millionen Tonnen Kunststoffverpackungsabfälle an. 

Zudem sollen durch das Gesetz zusätzliche Einnahmen für den Bundeshaushalt generiert werden. Schon für 2027 wird mit zusätzlichen Steuereinnahmen von 805 Millionen Euro gerechnet. Ab 2028 sollen die Mehreinnahmen den Prognosen zufolge bei knapp 1,5 Milliarden Euro jährlich liegen.

Was fällt unter die Plastiksteuer?

Steuerpflichtig sollen dem Entwurf zufolge Kunststoffverpackungen und -folien sowie Verbundverpackungen sein, wenn deren Kunststoffanteil mehr als fünf Prozent beträgt. Erfasst werden damit unter anderem Folien, Transport- und Verpackungsmittel, Verschlüsse, Deckel und Kunststoffkapseln. Die Steuer soll bei der Herstellung, dem Verbringen oder der Einfuhr der entsprechenden Verpackungen anfallen.

Die Koalition erwartet, dass zunächst rund drei Millionen Tonnen Kunststoffverpackungen pro Jahr versteuert werden könnten. Diese Menge dürfte im Laufe der Zeit zurückgehen, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Für Verpackungen aus recyceltem Kunststoff kann die Steuer auf Antrag entfallen. Privatpersonen bleiben bei der Weitergabe der betroffenen Produkte steuerfrei.

Umwelthilfe fordert Verbrauchsteuer auszuweiten

Die Deutsche Umwelthilfe begrüßt den Ansatz. „Allerdings muss sichergestellt werden, dass die Kunststoffverpackungsteuer auf Einwegverpackungen beschränkt bleibt und keinesfalls auf Mehrweg erhoben wird“, sagte eine Sprecherin der Organisation auf Anfrage. Um eine Verlagerung auch auf andere Verpackungsmaterialien zu verhindern, sollte die Verbrauchsteuer nach Ansicht der Umwelthilfe auf Papier, Pappe und Karton sowie auf Metalle wie Aluminium und Weißblech ausgeweitet werden.

Kritik kommt vom Kunststoffverband Plastics Europe Deutschland. Der Gesetzentwurf lasse wichtige Fragen zur Umsetzung der Steuer offen. Es handle sich nicht um ein „ausgereiftes Gesetz, sondern ein nationales Steuerexperiment“, sagte die Hauptgeschäftsführerin von Plastics Europe Deutschland, Christine Bunte.

© dpa-infocom, dpa:261005-930-792767/4


Von dpa
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