Der Kreisverband Neustadt/Aisch-Bad Windsheim des Bayerischen Roten Kreuzes muss seine Personalratswahl wiederholen. Bei der Wahl im Juni 2025 gab es bereits in der Ausschreibung gravierende Fehler, so dass die Wahl ungültig war. Das hat das Verwaltungsgericht Ansbach am Mittwoch entschieden.