Kugelbomben im Kofferraum – Polizei findet Hunderte Böller | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 19.10.2026 10:42

Kugelbomben im Kofferraum – Polizei findet Hunderte Böller

Bei Grenzkontrollen wurden die Bundespolizisten fündig. (Symbolbild) (Foto: Harald Tittel/dpa)
Bei Grenzkontrollen wurden die Bundespolizisten fündig. (Symbolbild) (Foto: Harald Tittel/dpa)
Bei Grenzkontrollen wurden die Bundespolizisten fündig. (Symbolbild) (Foto: Harald Tittel/dpa)

Bei Grenzkontrollen in Waldsassen im Oberpfälzer Landkreis Tirschenreuth hat die Bundespolizei unter anderem zwei Kugelbomben sowie weitere verbotene Pyrotechnik und Waffen sichergestellt. Beamte stoppten am Freitag mehrere Autos, die aus Tschechien einreisten, wie die Bundespolizei heute mitteilte.

Im Auto mit einem 18-jährigen Fahrer und einem 20-jährigen Beifahrer lagen über fünf Kilogramm Feuerwerkskörper, darunter zwei Kugelbomben mit einer Nettoexplosivmasse von 2.800 Gramm. Der Fahrer hatte zudem ein verbotenes Elektroimpulsgerät dabei.

440 Böller in einer Reisetasche auf dem Rücksitz entdeckt

Ein 42-Jähriger hatte 440 Böller der Kategorie F4 in einer Reisetasche auf dem Rücksitz sowie einen Teleskopschlagstock dabei. Ein 21-Jähriger hatte ebenfalls F4-Böller in einer Handtasche im Kofferraum versteckt. Bei einem 47-Jährigen entdeckten die Beamten einen Schlagring und einen weiteren Teleskopschlagstock.

Die Männer erfüllten die sprengstoffrechtlichen Voraussetzungen nicht. Die Bundespolizei stellte die Gegenstände sicher und leitete Ermittlungen wegen Verstößen gegen das Sprengstoff- beziehungsweise Waffengesetz ein.

Welche Feuerwerkskategorien gibt es?

Feuerwerk wird nach Angaben des Bundesinnenministeriums in die Kategorien F1 bis F4 eingeteilt. Kleinstfeuerwerk der Kategorie F1 darf von Menschen ab 12 Jahren abgebrannt werden. Volljährige dürfen Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 am 31. Dezember und 1. Januar zünden. Vier besondere F2-Typen, darunter Raketen mit mehr als 20 Gramm Sprengstoffmasse, bleiben Menschen mit Befähigungsschein oder Erlaubnis vorbehalten. Für Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 ist immer ein Befähigungsschein notwendig.

© dpa-infocom, dpa:261019-930-860557/1


Von dpa
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