Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer 40 Jahre alten Helferin des Technischen Hilfswerks in Coburg hat die Schwurgerichtskammer am Landgericht Coburg den Angeklagten wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld des 38 Jahre alten Mannes fest. Der Angeklagte hatte zu Beginn des Prozesses eingeräumt, seine THW-Kollegin erdrosselt und sich an ihrer Leiche sexuell vergangen zu haben.
In seinem letzten Wort nutzte der Mann die Möglichkeit, für sein Handeln um Entschuldigung zu bitten und zeigte Reue. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm Heimtücke und niedere Beweggründe vorgeworfen. Die Verteidigung hingegen plädierte auf Totschlag, sie hielt eine Haftstrafe von 10 Jahren und 8 Monaten für angemessen.
Die besondere Schwere der Schuld hat zur Folge, dass eine Prüfung einer Haftentlassung nicht automatisch bereits nach 15 Jahren erfolgt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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