Online-Kriminelle versenden derzeit verstärkt E-Mails, in denen sie sich als Auftragskiller ausgeben, warnt das Verbraucherschutzportal „Watchlist Internet“. Darin behaupten sie, beauftragt worden zu sein, den Empfänger oder die Empfängerin „zu beseitigen“ - was natürlich frei erfunden ist.
Die Erpressung liegt dann im „Gegenangebot“, das die Kriminellen in der Mail machen: Recherchen hätten ergeben, dass der oder die Angeschriebene eigentlich ein „guter Mensch ohne Vorstrafen“ sei.
Deshalb soll man binnen 48 Stunden ein „finanzielles Angebot“ machen. Sei dies gut genug, passiere nichts - und man erfahre zusätzlich, wer der Auftraggeber ist. Fließe aber kein Geld, werde der Auftrag angeblich ausgeführt.
Und als wäre das noch nicht genug, behaupten die Cyberkriminellen in der Nachricht auch noch, dass eine Anzeige bei der Polizei sinnlos wäre, weil es dort „Informanten“ gebe. Beim geringsten Verdacht einer Anzeige schreite der Killer deshalb angeblich „ohne Reue zur Tat“.
Natürlich sollten man sich von all diesen abstrusen Behauptungen nicht einschüchtern lassen, keinesfalls antworten, erst recht kein Geld bezahlen und unbedingt Anzeige bei der Polizei erstatten, raten die Verbraucherschützer. Denn die Strafverfolgungsbehörden könnten nur dann ermitteln, wenn Sie vom jeweiligen Erpressungsversuch Kenntnis haben.
Anzeigen sind auch im Netz bei den Online-Wachen der Polizeien möglich. Hinweise zu und Tipps rund um digitale Erpressung gibt es auch auf den Infoseiten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
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