Der Gemeinderat Markt Nordheim hält einstimmig an der Eigenwasserversorgung im Hauptort fest. Das Thema war schon seit einigen Jahren im Gespräch, nun fand eine Begehung zusammen mit Vertretern des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach statt.
Nicht nur der Hauptort Markt Nordheim, sondern auch Kottenheim und Seehaus beziehen ihr Trinkwasser durch die Eigenwasserversorgungsanlage mit Wasserhaus, das sich oberhalb des Neubaugebietes in Markt Nordheim befindet.
Da die wasserrechtliche Erlaubnis bis zum 31. Dezember 2027 befristet ist, muss diese frühzeitig erneut beantragt werden. Um eine ausreichende Vorlaufzeit für die Entscheidung zu haben – auch mit Blick auf länger dauernde Trockenperioden – suchte man nun bereits das Gespräch mit der Fachbehörde.
„Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Trinkwasserversorgung des Ortes Markt Nordheim sowohl qualitativ als auch quantitativ gesichert ist“, heißt es in der Beschlussvorlage. Auch der Zustand der technischen Einrichtungen sei offenbar nicht zu beanstanden gewesen.
Das Wasserwirtschaftsamt habe demnach keinerlei Bedenken geäußert, die Wasserentnahme auch künftig zu erlauben. Sollte tatsächlich doch einmal Wasser fehlen, fahre ein Tankfahrzeug. Dies werde auch in anderen Gemeinden so praktiziert, so die Behörde.
Als weitere Idee, Engpässe zu bewältigen, wurde ein zweiter Brunnen ins Gespräch gebracht. Dies wurde aber wieder verworfen – da die Bohrung mit einem riesigen Aufwand verbunden sei und dazu ein weiteres Wasserschutzgebiet ausgewiesen werden muss.
Außerdem würde ein zweiter Brunnen – aller Wahrscheinlichkeit nach – das Wasser aus dem gleichen Grundwasserstock ziehen wie das bereits vorhandene Exemplar.
Auch der Fernwasserversorgung Franken wurde eine Absage erteilt. Ein Verbundleitungsbau brächte erhebliche Investitionskosten mit sich. Zudem müsse laufend eine Mindestmenge an Wasser entnommen werden, um Stagnationswasser – stehendes Trinkwasser in den Leitungen – zu vermeiden. Dies verursache weitere Kosten.
Übrigens: Mitte 2027 kann der Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis gestellt werden– somit erst ein halbes Jahr vor Auslaufen der Genehmigung.