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Veröffentlicht am 10.03.2026 11:23

Martin Sellner klagt erfolgreich gegen Aufenthaltsverbot

Martin Sellner gilt als  Führungsfigur der als rechtsextremistisch eingestuften Identitären Bewegung. (Archivbild) (Foto: Frank Hammerschmidt/dpa)
Martin Sellner gilt als Führungsfigur der als rechtsextremistisch eingestuften Identitären Bewegung. (Archivbild) (Foto: Frank Hammerschmidt/dpa)
Martin Sellner gilt als Führungsfigur der als rechtsextremistisch eingestuften Identitären Bewegung. (Archivbild) (Foto: Frank Hammerschmidt/dpa)

Martin Sellner, Führungsfigur der als rechtsextremistisch eingestuften Identitären Bewegung, hat sich erfolgreich am Verwaltungsgericht Karlsruhe gegen ein Aufenthaltsverbot gewehrt. Damit hatte die Gemeinde Neulingen (Enzkreis) im August 2024 eine Lesung des Österreichers verhindert, der unter anderem für ein sogenanntes Remigrationskonzept bekannt ist.

Die Gemeinde hatte laut dem Gericht etwa argumentiert, dass Sellner wegen seiner verfassungswidrigen Positionen in Verbindung mit seiner hohen Reichweite eine Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung ausgehe. Es sei damit zu rechnen, dass er bei der Lesung Straftaten wie beispielsweise Volksverhetzung begehe. Dagegen klagte Sellner.

Meinungsfreiheit sticht Polizeigesetz 

Das Gericht gab der Klage statt. Das Aufenthaltsverbot sei rechtswidrig gewesen. Die Gemeinde habe keine hinreichenden Anhaltspunkte genannt, dass eine strafrechtlich relevante Äußerung zu befürchten gewesen sei. 

Zwar legte sie den Angaben nach unter Verweis auf das „Remigrationskonzept“ nachvollziehbar dar, dass es wahrscheinlich sei, dass Sellner verfassungswidrige politische Meinungen äußern werde. Konkrete Tatsachen, dass er bei der geplanten Veranstaltung jedoch Straftaten begehen oder hierzu beitragen werde, habe sie indes nicht hinreichend benannt. 

Wegen der durch das Grundgesetz geschützten Meinungsfreiheit sei es daher nicht möglich gewesen, ein Aufenthaltsverbot nach dem Polizeigesetz zu verhängen, hieß es. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Auf seinem Telegram-Kanal hatte Sellner damals geschrieben, die Polizei habe seine Lesung „gesprengt“ und ihm einen Platzverweis für den gesamten Ort erteilt. Die Polizei teilte mit, das Verbot sei unmittelbar nach Beginn des nichtöffentlichen Treffens ausgehändigt worden. Sellner habe im Anschluss den Veranstaltungsraum verlassen und sei der Verfügung nachgekommen. 

Gericht: Sellner-Konzept verstößt gegen Grundgesetz

Die Rechercheplattform „Correctiv“ hatte 2024 über ein Treffen rechter Kreise in Potsdam berichtet. In die Schlagzeilen geriet es unter anderem wegen des Begriffs „Remigration“, den Sellner nach eigenen Angaben dort verwendet hatte. Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts verstößt sein Konzept gegen die vom Grundgesetz geschützte Menschenwürde. Es erkenne nicht jeden Staatsbürger als gleichberechtigt an.

Sellner bezieht auch Staatsbürger mit Migrationshintergrund in sein Konzept ein, wenn diese sich nicht assimiliert (angeglichen oder angepasst) hätten. Er will sie nach eigenen Angaben zwar nicht abschieben lassen, aber mit Druck dazu bewegen, zu gehen.

© dpa-infocom, dpa:260310-930-794983/1


Von dpa
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