Mindestlohn-Verstöße und Leistungsmissbrauch: Zoll nimmt Betriebe unter die Lupe | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 04.05.2025 07:00

Mindestlohn-Verstöße und Leistungsmissbrauch: Zoll nimmt Betriebe unter die Lupe

25 Barbershops, Friseure und Kosmetikstudios wurden in der Region kontrolliert. (Symbolfoto: René Chlopotowski)
25 Barbershops, Friseure und Kosmetikstudios wurden in der Region kontrolliert. (Symbolfoto: René Chlopotowski)
25 Barbershops, Friseure und Kosmetikstudios wurden in der Region kontrolliert. (Symbolfoto: René Chlopotowski)

Insgesamt 25 Betriebe aus den Bereichen Friseure, Barbershops und Kosmetikstudios hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Nürnberg in Westmittelfranken geprüft. Dabei ergaben sich „19 Hinweise auf mögliche Verstöße, verteilt über die genannten Branchen“, teilte eine Sprecherin des Zolls mit.

Es handle sich dabei um mögliche Verstöße im Bereich Leistungsmissbrauch, Nichteinhaltung Mindestlohn, illegale Beschäftigung von Ausländern und Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, heißt es. Detailliertere Angaben und Aufteilungen seien laut Zoll „aufgrund Datenschutz“ nicht möglich.

Kein konkreter Verdacht für Prüfungen

Die möglichen Verstöße bedürfen alle weiterer Prüfung, hieß es weiter. Die Kontrollen seien „im Rahmen einer verdachtsunabhängigen Schwerpunktaktion“ bundesweit erfolgt. Überprüfungen wie diese fänden laut Zoll etwa fünf Mal im Jahr statt.

Warum gerade die Friseur-Branche verstärkt kontrolliert wurde, lässt sich nicht genau sagen, denn einen konkreten Verdacht auf Verstöße hatte es nicht gegeben. „Wir kontrollieren viele Branchen, die einschlägig sind und uns entsprechend interessieren“, hieß es von Seiten des Zolls auf Nachfrage weiter. Dazu gehören unter anderem auch Bau-, Taxi- oder Gastronomieunternehmen.

An die Prüfungen in den Friseurläden, Barbershops und Kosmetikstudios sollen sich nun umfangreiche Nachermittlungen anschließen. Gerade bei der Aufdeckung von Mindestlohn-Verstößen seien die vor Ort erfassten Aussagen der befragten Arbeitnehmenden oft erst der Einstieg in tiefergehende Geschäftsunterlagenprüfungen insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung, heißt es in einer Pressemitteilung.

Bei den Staatsanwaltschaften ist nichts bekannt

Diese Prüfungen beinhalten die Verknüpfung, den Abgleich und die Analyse von verschiedenen Unterlagen, aus denen Art, Umfang, Dauer und Entgelthöhe von Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen beziehungsweise ermittelt werden können. Hierbei stehe der Zoll in engem Informationsaustausch mit den verschiedenen Zusammenarbeitsbehörden sowie der Rentenversicherung.

Oberstaatsanwalt Jonas Heinzlmeier teilte auf Nachfrage mit, dass der Staatsanwaltschaft Ansbach bisher „keine Anzeigen zu den möglichen Verstößen vorgelegt worden“ sind. „Kann aber noch kommen“, so Heinzlmeier weiter.

Auch Heike Klotzbücher, Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth und damit zuständig für den Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim, hat bisher nichts zu den Kontrollen oder möglichen Verstößen gehört, sagte sie auf Nachfrage.

Die Friseurinnungen in den Landkreisen Ansbach und Neustadt/Aisch-Bad Windsheim haben den Erhalt der FLZ-Anfrage zwar bestätigt, aber bis Freitag keine Antworten geschickt.


Anna Beigel
Anna Beigel
Redakteurin für Westmittelfranken und Landkreis Ansbach
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