Angesichts immer wiederkehrender Hochwasserkatastrophen, zuletzt im Süden Deutschlands, dringen die Länder auf die zügige Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden. Nach den Umweltministern und neben dem Bundesrat fasste am Freitag auch eine Verbraucherschutzministerkonferenz in Regensburg einen entsprechenden Beschluss: Der Bund soll ein System entwickeln, das die jeweiligen Risiken durch eine Beitragsstaffelung berücksichtigt - das aber gleichzeitig die einzelnen Versicherungsnehmer nicht überfordert. Und es soll schnell gehen: Das Gesetzgebungsverfahren solle noch in dieser Legislaturperiode - also bis spätestens Herbst 2025 - abgeschlossen werden.
„Die Folgen der aktuellen Flutkatastrophe machen noch einmal deutlich, dass die Einführung einer bundesweiten Elementarschadenversicherung überfällig ist“, sagte der aktuelle Vorsitzende der Verbraucherschutzministerkonferenz, Bayerns Ressortchef Thorsten Glauber (Freie Wähler). Die existenziellen finanziellen Schäden eines Hochwassers könnten Betroffene nicht alleine tragen. Der Bund müsse schnell eine gesetzliche Regelung schaffen.
Die Länder hatten über den Bundesrat die Bundesregierung bereits vor mehr als einem Jahr aufgefordert, einen Vorschlag für eine bundesgesetzliche Regelung zur Einführung einer Pflichtversicherung vorzulegen. Eine hierzu später eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll nach Angaben des Bundesjustizministeriums jetzt bis zum nächsten Treffen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am 20. Juni ein Ergebnis vorlegen. Die Runde werde darüber dann beraten. Innerhalb der Ampel-Koalition ist die Forderung nach einer Pflichtversicherung für Elementarschäden umstritten.
Die Verbraucherschutzminister betonen in ihrem Beschluss: „Die Einführung einer bundesweiten Pflichtversicherung im Solidaritätsprinzip ist überfällig.“ Hierbei müssten die finanziellen Belastungen für die Betroffenen auf ein „tragfähiges Maß“ begrenzt werden. Notwendig sei, je nach Risiko, eine „angemessene und bedarfsgerechte Beitragsstaffelung, ohne dabei den einzelnen Versicherungsnehmer finanziell zu überfordern“.
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