Wegen Mordes an einem 66-jährigen Mann in der Ansbacher Büttenstraße im März 2025 muss sich ein 48-Jähriger vor dem Landgericht verantworten. Am dritten Verhandlungstag standen die Aussagen einer Krankenschwester und einer Ärztin, die mit dem Geschädigten Kontakt hatten, und die Auswertung von Überwachungsbildern im Fokus.
Wie es in der Anklageschrift heißt, soll Tomasz T. (Name geändert) den 66-Jährigen in der Nacht zum 5. März brutal in seiner Wohnung zusammengeschlagen haben, um an Schmuck und Bargeld zu gelangen. Am 7. März ist der Geschädigte schließlich verstorben, auch weil er eigenmächtig das Krankenhaus verlassen hatte.
Zunächst sei der 66-Jährige relativ normal gewesen, sagte eine Krankenschwester als Zeugin, die mit dem Mann zu tun hatte. Doch mit der Zeit sei er verwirrter geworden, habe Menschen im Badezimmer gesehen, die nicht da waren. Irgendwann habe der Mann gemeint, er müsse nach Hause, weshalb die Krankenschwester die diensthabende Ärztin verständigte.
Die Medizinerin habe ihm erklärt, dass dies aus ärztlicher Sicht nicht möglich sei. Unter anderem hatte der Mann eine Hirnblutung. Sollte er dennoch das Klinikum verlassen, müsse sie die Polizei verständigen. So kam es dann auch. Als die Ärztin zurück in die Notaufnahme kam, sah sie durchs Fenster, wie der 66-Jährige das Krankenhaus verlies. Die sofort eingeleitete Suche dauerte. Als man ihn in einem Park auf dem Klinikgelände fand, kam jede Hilfe zu spät. Reanimationsversuche zeigten keine Wirkung mehr, so die Ärztin.
Zudem ging es am dritten Verhandlungstag vor allem um Bilder von Überwachungskameras und um die Auswertung der Handydaten des Angeklagten. Die Bilder zeigen den Angeklagten unter anderem, wie er am 4. März 2025 am Abend in der Innenstadt unterwegs war. Zu sehen ist er im Zeitraum nach der Tat mit einem Stück Papier, auf dem ein rotes Feld zu erkennen ist. Ein solches Papier fand die Kriminalpolizei auch in der Wohnung des Opfers. In diesem Fall handelt es sich um einen Bankbrief mit der PIN-Nummer für eine EC-Karte. Was die Bilder und die Standort-Daten nicht zeigen: Ob der Angeklagte zur Tatzeit in der Büttenstraße war.
Weitere Aufnahmen belegen zum Beispiel, dass der Angeklagte, der verschiedenen Zeugen-Aussagen zufolge notorisch pleite war, am 5. März auf Einkaufstour im Brücken-Center war. Außerdem gibt es Aufnahmen von ihm, wie er in einem Geschäft Schmuck verkaufen wollte.