Hat ein Angeklagter einen 66-Jährigen mit Schlägen so malträtiert, dass der später an den Folgen gestorben ist? Die Antwort auf diese Frage versucht die Große Strafkammer am Ansbacher Landgericht herauszufinden. Zwölf Zeugen haben am zweiten Prozesstag ausgesagt. Nennenswerte Erkenntnisse gab es nicht.
In der Nacht des 5. März 2025 soll Tomasz T. (Name geändert) zweimal in die Wohnung des schlafenden 66-Jährigen in der Ansbacher Büttenstraße eingedrungen sein. Beim ersten Mal entwendete er demnach unter anderem Bargeld, Schmuck und eine EC-Karte. Weil dem Angeklagten die PIN fehlte, kehrte er zurück und schlug „mit massiver Gewalt” auf den Mann ein, bis dieser den Zahlencode herausgab.
An den Verletzungen – unter anderem mehrere Brüche im Gesicht und eine Hirnblutung – und einer Unterkühlung, weil er sich selbst aus dem Krankenhaus entlassen hatte, starb der 66-Jährige schließlich am 7. März 2025.
Ein Nachbar fand das schwer verletzte Opfer am Mittag des 5. März in dessen Wohnung. Er sei mit seinem Hund unterwegs gewesen und an der Erdgeschosswohnung des 66-Jährigen vorbeigelaufen, als er ein Klopfen am Fenster wahrgenommen habe, schilderte der Mann vor Gericht. Mit einer Handbewegung signalisierte dieser dem Nachbarn, dass er Hilfe benötigt. Als das Opfer ihm die Tür öffnete, sei er erschrocken. „Der hat richtig böse ausgeschaut”, betonte der Nachbar. Aufgrund der Verletzungen habe er sofort die Polizei und den Rettungsdienst verständigt. Dass man einem Menschen so etwas antue, gönne er niemandem, sagte der Mann noch. „Nicht einmal meinem Todfeind.”
Die übrigen Zeugen zeichneten ein unterschiedliches Bild von Tomasz T. Die einen bezeichneten ihn als ruhigen Menschen, der wenig spricht und ein guter Handwerker sei. Die anderen beschrieben ihn als aufbrausend, schnell reizbar und als Sprücheklopfer. So soll er verschiedene Menschen gefragt haben, ob sie mit ihm einen Einbruch verüben wollen. Ernst genommen hat das aber offenbar niemand.
Was am zweiten Verhandlungstag auch zur Sprache kam: der Drogenkonsum des 48-jährigen Angeklagten, seine andauernden Geldsorgen samt Betteln um Geld bei Bekannten und dass er immer wieder Gegenstände mitbrachte, die er verkaufen wollte. Darunter seien Uhren, Ketten und Taschen gewesen, hieß es im Gerichtssaal.
An einem Zeugen bissen sich die Prozessbeteiligten am Freitag die Zähne aus. Besagter soll am Tatabend mit dem 48-Jährigen unterwegs gewesen sein. Doch die Große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Matthias Held, Oberstaatsanwalt Jonas Heinzlmeier und Verteidiger Dr. Detlef Justen bekamen entweder Informationen zu hören, die deutlich von den Erkenntnissen der Polizei abwichen, oder mussten sich vom Zeugen anhören, dass er sich nicht mehr erinnern könne.
Ein Beispiel: Vor Gericht sagte der Zeuge aus, dass er mit dem Angeklagten am Abend vor der Tat nur kurz in einer Bar gewesen sei, jedoch recht schnell wieder mit seiner Freundin den Heimweg angetreten habe. In den Ermittlungsakten existieren indes Bilder, die den Zeugen und den Angeklagten zu Zeiten, an denen er schon zu Hause gewesen sein will, noch vor anderen Lokalitäten zeigen.
Die Gedächtnislücken lassen sich mit dem Konsum von Drogen erklären, wie sich in der Verhandlung herausstellte. „Sie erzählen irgendeinen Müll”, betonte Richter Held sichtbar angefressen. „Man kann sagen, sie können nichts Nennenswertes zu dem Abend sagen.” Und Verteidiger Justen ergänzte, dass er Demenzpatienten kenne, die ein deutlich besseres Gedächtnis hätten als der Zeuge.