Der erste Korruptionsprozess rund um den Kauf von Abgeordneten-Stimmen durch Aserbaidschan ist zu Ende - nun steht der nächste bevor: Von 6. Oktober an muss sich der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Fischer aus dem Wahlkreis Karlsruhe-Land vor dem Münchner Oberlandesgericht verantworten. Ursprünglich war Fischer bereits im ersten Verfahren angeklagt worden - seine Verteidigung wies die Anklagevorwürfe dort bereits als haltlos zurück. Das Gericht hatte den Prozess gegen ihn nach einer Erkrankung Fischers und einer längeren Unterbrechung allerdings dann abgetrennt - nun stehen dafür neue Termine fest, zunächst 35.
Aserbaidschan soll sich jahrelang – und das erfolgreich – bemüht haben, Entscheidungen in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) mit Hilfe von Geldzahlungen zu seinen Gunsten zu beeinflussen. Fischer - von 2010 bis 2018 in der PACE aktiv, einige Zeit davon als EVP-Fraktionschef - soll im Interesse Aserbaidschans positive Reden gehalten und vertrauliche Dokumente frühzeitig weitergeleitet haben. Dafür soll er laut Generalstaatsanwaltschaft über die Jahre hinweg Gelder in Höhe von einigen zehntausend Euro erhalten haben.
Ein Verteidiger Fischers hatte die Vorwürfe im Namen seines Mandanten in einem Statement direkt nach der Anklageverlesung im ersten Prozess als haltlos zurückgewiesen. Er sprach von pauschalen und „im Ergebnis nicht haltbaren Vorwürfen“, man setze auf eine „uneingeschränkte Entlastung“ durch den Prozess. Es habe keine Unrechtsvereinbarungen von Fischer mit irgendwelchen Vertretern Aserbaidschans, es habe keinerlei Aufträge, Weisungen und Vereinbarungen gegeben. Es habe nicht einmal ein auffälliges pro-aserbaidschanisches Abstimmungsverhalten Fischers in der PACE gegeben. Bis zu einem möglichen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Im ersten Prozess hatte das Gericht den Ex-CSU-Bundestagsabgeordneten Eduard Lintner zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Münchner Oberlandesgericht folgte der Argumentation der Generalstaatsanwaltschaft, dass sich der heute 80-Jährige der Bestechung von Mandatsträgern schuldig gemacht hat. Die Verteidigung hatte vergeblich auf Freispruch plädiert. Lintner will das Urteil aber nicht akzeptieren: Er hat dagegen Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingelegt.
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