Erst verlor er dreitausend Euro am Automaten, dann legte er sich mit einem Croupier und mit der Polizei an und am Ende wählte er neunmal den Notruf. Der Besuch der Spielbank Feuchtwangen lief für einen 37-jährigen Nürnberger alles andere als glücklich – und brachte ihn vor das Ansbacher Amtsgericht.
Dem Angeklagten ist anzumerken, dass er sich schämt. Er schaut auf den Boden, rutscht auf seinem Stuhl hin und her, wirkt, als ob er am liebsten aufspringen und die Stopptaste drücken wolle. Aber Richterin Anne Clüsserath bleibt dabei: Alle neun Anrufe des 37-Jährigen bei der Notrufzentrale werden angehört. Sie findet es wichtig, so erklärt sie, dass sich alle Prozessbeteiligten einen unmittelbaren Eindruck davon machen können, wie das damals war, am 2. Januar 2023.
Und so muss der Angeklagte – und nicht nur er – mit anhören, wie er wirres Zeug redet, während er mit den geduldigen Polizeimitarbeitern spricht. Wie er zwar seinen Namen nennt, ja sogar mehrmals buchstabiert, sich aber gleichzeitig immer weiter in Rage redet, schimpft, mit Anzeigen droht. Dabei wird seine Stimme oft schrill und kaum verständlich. Dann behauptet er sogar, er habe sich den Arm verletzt. Die unterschiedlichen Menschen am anderen Ende der Leitung versuchen, ihn zu beschwichtigen und zu erklären, dass diese Anrufe strafbar sind. Und weil alles nichts nutzt, legen sie auf.
Von 22.28 Uhr bis 22.57 Uhr ziehen sich die Anrufversuche, für die der Angeklagte im Auto das Handy nutzt, während ihn ein Freund nach Hause fährt. Dann gibt er auf. Offenbar, weil er in Nürnberg angekommen ist.
„Es tut mir aus tiefstem Herzen leid, dass ich diese Leute belästigt habe“, sagt er im Gerichtssaal, nachdem das Abspielgerät wieder verstummt ist. Wie es damals überhaupt zu seinem Ausrasten gekommen ist, kann er sich nicht mehr so genau erklären. Was er noch weiß: Er war schon angetrunken, als er mit zwei Freunden die Spielbank besuchte, um das neue Jahr gebührend einzuleiten.
Dort kippte er weiter Whiskey Cola. 4000 Euro setzte er ein, um am Automaten spielen zu können. 3000 verlor er. „Dann bin ich total wütend auf den Automaten geworden.“ Die Mitarbeiter warfen ihn raus.
Wegen seiner verbalen Aggressivität verständigten sie allerdings die Polizei. Und auch den Beamten gegenüber beruhigte sich der Angeklagte nicht, sondern steigerte sich noch weiter in seine Wut. Einen Alkoholtest verweigerte er. Sogar die 1000 Euro, die er nicht verzockt hatte und die ihm die Spielbankmitarbeiter auszahlen wollten, verweigerte er. Einer seiner Begleiter nahm das Geld für ihn an.
So heftig, um den 37-Jährigen mit auf die Wache in die Ausnüchterungszelle zu nehmen, fand es der Polizist vor Ort dann aber doch nicht, wie er im Prozess als Zeuge aussagte. Also fuhr der nüchterne Freund den Betrunkenen nach Hause.
Der Abend war dem Angeklagten eine Lehre – sagt zumindest sein Verteidiger Jürgen Lubojanski. „Seitdem lässt er die Finger von scharfen Getränken und von Spielautomaten“, so der Anwalt. Zu einem Anti-Agressionstraining hat sich der 37-Jährige auch angemeldet. Und er ist gerade zum zweiten Mal Vater geworden, das Baby kam sechs Wochen zu früh auf die Welt und ist erst seit wenigen Tagen bei ihm und seiner Frau. Weil er schon länger arbeitslos ist und Privatinsolvenz angemeldet hat, bleibt er erst mal Hausmann, seine Frau sorgt fürs Familieneinkommen.
Vier Vorstrafen hat der Angeklagte. Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung. Immer ging es mit einer Geldstrafe ab. Staatsanwältin Kerstin Sumalvico findet daher, dass diesmal eine Freiheitsstrafe sein muss. Wegen Missbrauchs von Notrufen in neun Fällen beantragt sie neun Monate Haft auf Bewährung. Außerdem soll der 37-Jährige 20 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Verteidiger Lubojanski dagegen ist der Meinung, dass auch diesmal noch eine Geldstrafe genügt. Er beantragt 1200 Euro (120 Tagessätze à 10 Euro).
„Viermal wurde es mit einer Geldstrafe versucht, es hat nichts gebracht, daher ist jetzt eine kurze Freiheitsstrafe angezeigt“, sagt Amtsrichterin Clüsserath. Daher lautet ihr Urteil sechs Monate auf Bewährung und 100 Arbeitsstunden.
Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.