Nur 180 Meter hoch oder doch 200? Wende beim Windradbau in Strüth | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 30.08.2024 18:50

Nur 180 Meter hoch oder doch 200? Wende beim Windradbau in Strüth

Spannender geht’s nicht: Nachdem alle Bedenken der militärischen und zivilen Luftfahrt ausgeräumt sind, kann das geplante Bürgerwindrad in Strüth gebaut werden – wenn es noch in diesem Jahr den Weg durchs Bauleitplanverfahren schafft. Die Gesellschafter rund um den CSU-Stadtrat Gerhard Sauerhammer stehen unter gehörigem Zeitdruck.

Windkraftanlagen, an denen sich die Bürger finanziell beteiligen können, stoßen vor Ort auf große Zustimmung, wie der NorA-Bürgerwindpark der Gemeinden Flachslanden, Lehrberg, Oberdachstetten, Rügland und Weihenzell beweist. Nach diesem Vorbild soll – quasi in Sichtweite – auch im Ansbacher Stadtteil Strüth ein Bürgerwindrad errichtet werden.

CSU-Stadtrat Gerhard Sauerhammer, der selbst in Strüth wohnt, ging im Stadtteil und im benachbarten Lehrberger Ortsteil Kühndorf von Haus zu Haus und erreichte bei den Anwohnern eine Zustimmungsquote von rund 90 Prozent.

Gefährdet das Kraftwerk den Flugverkehr?

Doch das Energiewende-Projekt erntete Gegenwind von ganz anderer Seite: Das Luftamt Nordbayern, das für die deutsche Flugsicherung und die Belange der US-Armee zuständig ist, sowie das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) sahen den Flugverkehr durch die geplante 200 Meter hohe Anlage gefährdet. Die beiden Behörden wollten die Höhe des Windrades – inklusive Rotoren – auf 180 Meter limitieren.

Damit lasse sich die Anlage aber nicht wirtschaftlich betreiben, argumentierte Sauerhammer und plante einen Alternativ-Standort, 90 Meter weiter östlich, der nicht mehr in der Flugverbotszone lag. Hier hätte allerdings die Gemeinde Lehrberg am Gewerbesteuer-Aufkommen beteiligt werden müssen, weil die Rotorblätter des Windrades Lehrberger Gemeindegrund überstreichen würden.

Überraschung durch die Luftfahrt-Behörden

In kürzester Zeit stellte man eine Zweckvereinbarung zwischen den beiden Gemeinden auf die Beine – beteiligt waren auch die Regierung von Mittelfranken und das Innenministerium. Die sah eine Zerlegung der Gewerbesteuer-Anteile vor. 12,14 Prozent sollten direkt an Lehrberg gehen, der Rest an Ansbach.

Die Lehrberger – ebenfalls von höherer Stelle beraten – schlugen vor, nach dem Vorbild interkommunaler Gewerbegebiete die Gewerbesteuer komplett an Ansbach zu entrichten, anschließend sollte die Ansbacher Stadtverwaltung die 12,14 Prozent an die Gemeinde Lehrberg abführen. Dieses Verfahren birgt aus Ansbacher Sicht ein Risiko: Denn sollte es Steuer-Rückforderungen geben, sah der Ansbacher Oberbürgermeister Thomas Deffner als Chef der Verwaltung Regressansprüche auf sich zukommen.

Kurz bevor der Streit um die rechtlichen Grundlagen der Gewerbesteuer-Abführung weiter eskalieren konnte, traf ein Brief des BAIUDBw ein, dass die militärischen Belange der Bundeswehr durch eine 200 Meter hohe Anlage doch nicht tangiert würden. Und in dieser Woche gab – Überraschung – auch das Luftamt Nordbayern grünes Licht.

Aktuell ruht das Bauleitverfahren

Jetzt steht also der zunächst vorgesehene Standort wieder im Fokus, und die Zweckvereinbarung mit Lehrberg erübrigt sich.

Allerdings ruht das Bauleitplanverfahren für den alten Standort seit Ende Juni 2023, weil Sauerhammer & Co. eine nur 180 Meter hohe Anlage nicht realisieren wollten. Deshalb fehlen jetzt wichtige Unterlagen für eine Fortführung des Verfahrens. Diese Gutachten, darüber ist sich der Investorenkreis im Klaren, werden für die September-Sitzungen des Bauausschusses und des Stadtrates nicht vorliegen können.

Frühestens im Oktober könnten die Gremien den nächsten Schritt des Bauleitverfahrens, die Offenlegung der Planung, beschließen. Einen Monat lang müssen die Unterlagen öffentlich ausgelegt bleiben, danach kann der Stadtrat – vermutlich frühestens im Dezember oder gar erst Anfang 2025 – den Bebauungsplan verabschieden.

Regionalplan droht mit Auflagen

Warum die Eile? Vermutlich zum Jahreswechsel treten die Änderungen im Regionalplan für Mittelfranken in Kraft, die für Windkraftanlagen einen Mindestabstand von 800 Metern zur nächsten Wohnbebauung vorsehen. Diesen Abstand könnte das Strüther Windrad aber nicht einhalten. Mit der Regierung von Mittelfranken ist auch bereits geklärt, dass es einen Bestandsschutz für bereits laufende Verfahren nicht geben wird.

Also entweder, Sauerhammer & Co. bringen das Verfahren noch im Dezember durch, oder der Standort Strüth ist gestorben. Baureferent Jochen Büschl bringt es auf den Punkt: „Wir haben nur einen Schuss.“

Nach dem Vorbild des NorA-Bürgerwindparks der Gemeinden Flachslanden, Lehrberg, Oberdachstetten, Rügland und Weihenzell soll auch im Ansbacher Stadtteil Strüth ein Windrad gebaut werden. (Archivfoto: Jim Albright)
Nach dem Vorbild des NorA-Bürgerwindparks der Gemeinden Flachslanden, Lehrberg, Oberdachstetten, Rügland und Weihenzell soll auch im Ansbacher Stadtteil Strüth ein Windrad gebaut werden. (Archivfoto: Jim Albright)
Nach dem Vorbild des NorA-Bürgerwindparks der Gemeinden Flachslanden, Lehrberg, Oberdachstetten, Rügland und Weihenzell soll auch im Ansbacher Stadtteil Strüth ein Windrad gebaut werden. (Archivfoto: Jim Albright)

Winfried Vennemann
Winfried Vennemann
Redakteur
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