Ob Geräte, Elektronik, Kleidung oder Schuhe - manchmal müssen oder sollen es Waren von weit her sein, weil es sie nur in bestimmten Ländern gibt oder weil sie dort besonders günstig zu haben sind. Soweit die Theorie.
Viele Verbraucherinnen und Verbraucher ordern dann online direkt bei einem Anbieter oder über Marktplätze und Plattformen, etwa in China, den USA und anderswo. Doch die Sache kann Haken haben.
Haken Numero eins: „Gelangt das Paket von dort über die Grenzen in die EU, kann der Kunde oder die Kundin für die Einfuhr verantwortlich und haftbar gemacht werden“, sagt Birgit Janik vom Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland.
Konkret heißt das: Stellt der Zoll etwa fest, dass ein Produkt gefälscht ist, behält er die Ware ein. Der private Käufer oder die private Käuferin hat die Ware womöglich schon bezahlt, bekommt sie nun aber nicht - verlorenes Geld also. Eine Strafe müssen private Käufer aber nicht fürchten.
Haken Numero zwei: Für Einkäufe aus allen Nicht-EU-Ländern fallen Gebühren an. Liegt der Sachwert der Sendung bis 150 Euro, entfällt zwar derzeit noch der Zoll. Aber ab 1. November 2026 wird es eine Gebühr für solche Sendungen geben, die die EU-Kommission noch festlegen muss.
Zusätzlich wird es schon vom 1. Juli 2026 an für jedes Paket aus einem Nicht-EU-Land mit einem Warenwert bis 150 Euro eine Abgabe in Höhe von drei Euro pro bestellter Warenkategorie geben. Diese Maßnahme soll gelten, bis die EU alle Sendungen kontrollieren und bearbeiten kann. Denn dann (geplant ab 2028) werden alle diese Sendungen zollpflichtig - und zwar vom ersten Euro an.
Mit diesem Maßnahmenpaket sollen vor allem Billigimporte eingedämmt werden. Es geht darum, unfaire Wettbewerbsbedingungen zu beenden und die Paketflut zu begrenzen, erklärt Simone Bueb von der Verbraucherzentrale Bayern. Billigware außerhalb der EU einzukaufen, dürfte sich für Verbraucherinnen und Verbraucher dann nicht mehr rechnen.
Ansonsten müssen Besteller aber je nach Produkttyp ohnehin Zoll und Steuern zahlen. „Beträgt der Sachwert der Lieferung über 150 Euro, sind sowohl Zölle als auch Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchssteuer zu begleichen“, erklärt Simone Bueb von der Verbraucherzentrale Bayern. Einfuhrumsatzsteuer erhebt der Zoll erst, wenn sie bei mindestens einem Euro liegt.
Hinzu kommt unter Umständen noch die sogenannte Auslagenpauschale. Viele Paketdienste übernehmen bei steuerpflichtigen Sendungen die Abwicklung mit der Zollbehörde, wenn dies der Absender nicht schon erledigt hat. Dafür berechnen die Paketdienste laut Bueb zumeist eine Auslagen- oder Servicepauschale in Höhe von etwa 7,50 Euro.
„Bleibt das Paket beim Zoll hängen und der Paketservice übernimmt die Zollabfertigung nicht, muss der Käufer die Ware selbst beim Zoll abholen und gegebenenfalls Steuern und Gebühren nachzahlen“, erklärt Bueb.
Und auch wichtig zu wissen: „Gewährleistungs- und Rückgaberechte unterliegen bei Produkten, die man bei Anbietern außerhalb der EU ordert, nicht deutschem Recht“, sagt Birgit Janik. Weist die Ware einen Mangel auf, könnten Kundinnen und Kunden schlechte Karten haben. Denn oft ist etwa eine Rückgabe nur aus bestimmten Gründen möglich. Hinzu kommen hohe Portokosten, die der Kunde selbst tragen muss.
„Manche Online-Händler bieten Waren aus den USA und anderen Ländern außerhalb der EU über Dropshipping an“, sagt Bueb. Dropshipping bedeutet: Ein Online-Shop nimmt nur die Bestellung entgegen und lässt die Ware direkt vom Hersteller oder Großhändler an die Bestellenden verschicken.
„Hierbei werden Bestellenden möglicherweise Lagerkosten aufgeschlagen“, sagt Bueb. Und: Zölle fallen ebenfalls an. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich daher vor einer Bestellung genau informieren, welche Kosten in welcher Höhe auf sie zukommen.
Die Höhe der Zölle und Steuern lässt sich online über den Abgabenrechner der Generalzolldirektion ermitteln.
Wer Waren direkt bei Händlern bestellt, die nicht in der EU registriert sind, sollte darauf achten, dass bereits im Angebot der Waren alle notwendigen Angaben zu Zollgebühren zu finden sind. „Wichtig ist auch eine CE-Kennzeichnung bei Elektronikartikeln“, sagt Janik.
Denn unabhängig vom Preis müssen alle in die EU eingeführten Produkte den europäischen Standards entsprechen - vor allem in Sachen Produktsicherheit und Markenschutz. Mit dem CE-Zeichen erklärt die Herstellerfirma, dass das Produkt alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Klar sei aber, dass man die beste Qualität bei sehr niedrigen Preisen nicht erwarten könne, sagt Janik. Und mindere Qualität gehe zumeist mit kurzer Haltbarkeit einher. Das bedeute: Nach kurzer Zeit kauft man sich wieder ein neues Produkt und entsorgt das Alte, so Janik weiter: „Nachhaltiges Handeln sieht anders aus.“
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