Den Tod eines geliebten Menschen zu bewältigen, ist für Hinterbliebene schmerzhaft. In einer solchen Situation ein Grabmal auszuwählen, das zu der verstorbenen Person passt, ist zumeist alles andere als einfach. Aber es besteht auch kein Grund zur Eile. Ein Grabmal kann man nämlich auch erst setzen lassen, wenn man sich nach der Beerdigung emotional dazu in der Lage sieht. Was man ansonsten beachten sollte - die wichtigsten Fragen und ihre Antworten.
Ob Sarg- oder Urnengräber: Grabmale findet man auf fast jedem Grab. Sie dienen zum einen dazu, ein Grab zu kennzeichnen. Die Inschriften auf dem Grabmal sagen aus, wer genau an der Stelle beerdigt ist. „Mit einem Grabmal auf dem Grab haben die Hinterbliebenen aber auch eine Stätte, an der sie trauern können“, sagt Hermann Rudolph vom Bundesverband Deutscher Steinmetze. Insofern sind Grabmale aus seiner Sicht Orte des Erinnerns und Gedenkens.
„Es gibt Grabplatten, Grabsteine, Kreuze und Stelen“, sagt Simon Walter vom Bundesverband Deutscher Bestatter. Grabplatten bringen Fachleute liegend am Grab an, Grabsteine und Stelen stellen sie auf. Laut Walter stellen viele Hinterbliebene vorübergehend ein Holzkreuz am Grab auf, bis der Steinmetz einen Grabstein oder eine Grabplatte erstellt hat. Ein solches Kreuz dauerhaft am Grab aufzustellen, ist allerdings auch möglich.
Für Grabmäler gibt es deutschlandweit keine einheitlichen Vorschriften, Regelungen finden sich aber in den Satzungen der jeweiligen Friedhöfe. Dort kann zum Beispiel die zulässige Größe von Grabsteinen oder die Farbe festgelegt sein. Mitunter gibt es auch Vorgaben bei Typ und Größe der Beschriftung des Grabmals. In vielen Friedhofssatzungen heißt es, dass das Grab nach circa sechs Monaten „würdevoll hergerichtet“ sein soll – näher definiert ist das allerdings meist nicht.
Der Grund für all die Vorschriften: Ein Grabmal soll in das Gesamtbild des Friedhofs passen. Welche Regelungen gelten, erfahren Hinterbliebene auch bei der Friedhofsverwaltung oder bei der Auswahl des Grabmals beim Steinmetz. „Viele Friedhofsverwaltungen zeigen sich jedoch inzwischen sehr offen, was eine individuelle Gestaltung des Grabmals angeht“, sagt Hermann Rudolph.
Ist eine Entscheidung für einen Gedenkstein gefallen, müssen Hinterbliebene über ihren Steinmetz einen Entwurf des Grabmals bei der Friedhofsverwaltung einreichen. Erst wenn dieser Entwurf genehmigt ist, ist der Weg für eine Aufstellung frei.
Für ein Grabmal kommen unterschiedliche Materialien infrage – angefangen beispielsweise bei Kalkstein über Sandstein, Marmor und Granit bis hin zu Holz und Glas. „Möglich ist auch ein Mix mehrerer Materialien, etwa Steine mit Holz- oder Glaseinsätzen“, sagt Rudolph.
„Die Gestaltung eines Grabmals ist immer eine individuelle Sache“, so Simon Walter. Zumeist sind Grabmale mit dem Namen der verstorbenen Person sowie dem Geburts- und Todestag versehen. Auch Dekoelemente wie Sterne, Engel, ein Herz oder Blumen sind denkbar. „Möglich ist auch, ein Bild der verstorbenen Person in das Grabmal einarbeiten zu lassen“, so Walter. Alles ist ein Kann, aber kein Muss.
Persönliche Trauersprüche lassen sich ebenfalls eingravieren, etwa „Alles hat seine Zeit“, „Die Liebe ist stärker als der Tod“ oder „Ruhe in Frieden“. Ebenfalls möglich: Statt einer Gravur kann ein Steinmetz Metallbuchstaben an dem Grabmal anbringen.
Alles rund um die Aufstellung eines Grabmals klärt der Steinmetz mit der jeweiligen Friedhofsverwaltung. Bevor der Grabstein oder die Stele aufgestellt wird, muss der Steinmetz die Stelle fundamentieren. Das heißt, der Stein oder die Stele müssen im Boden fest verankert werden. Wie tief das Fundament sein muss, ist abhängig von der Größe und dem Gewicht des Grabmals. An dieses Fundament bringt der Steinmetz den Grabstein oder die Stele mit Schrauben und Dübeln an.
„Ohne das richtige Fundament besteht die Gefahr, dass der Grabstein oder die Stele sich mit den Jahren absenken oder womöglich sogar umfallen“, sagt Hermann Rudolph. Das kann eine Gefahr für Besucherinnen und Besucher des Friedhofs sein, aber auch Schäden am Grabmal selbst verursachen.
Weil die bei der Beerdigung in die Grabstätte geschaufelte Erde noch recht locker ist, lässt sich ein Grabmal nicht gleich fundamentieren und aufstellen. Erst muss sich die Erde verdichten und setzen – ansonsten besteht die Gefahr, dass das Fundament sich lockert und der Stein in Schieflage gerät.
Einen einheitlichen Zeitrahmen, den die Erde braucht, um sich zu setzen, gibt es nicht. Hinterbliebene sollten beim Steinmetz nachfragen, ab wann Fundamentierung und Aufstellung des Grabmals möglich sind.
Generell ist es erlaubt, selbst ein Grabmal oder ein Holzkreuz anzufertigen und aufzustellen. Dabei sind allerdings die Sicherheitsbestimmungen der jeweiligen Friedhofsordnung einzuhalten.
Einen Grabstein oder eine Stele sollten allerdings besser Fachleute fundamentieren und aufstellen. „Allenfalls das Aufstellen eines Holzkreuzes auf das Grab können auch Laien übernehmen“, so Simon Walter.
Das kommt auf viele Faktoren an – beispielsweise die Art des Fundaments bei einem Grabstein, aber auch, wie groß das Grabmal ist, ob Gravuren vorzunehmen sind oder Metallbuchstaben zum Einsatz kommen, wie viele Buchstaben die Inschriften insgesamt haben und ob das Grabmal Dekoelemente aufweisen soll. „Ein Grabstein, eine Grabplatte oder eine Stele können um die 5.000 Euro kosten, aber auch deutlich teurer oder günstiger sein“, sagt Hermann Rudolph. Ein Holzkreuz ist für ein paar hundert Euro zu haben.
Auf anonymen Gräbern und bei Baumbestattungen ist kein Grabmal nötig - und regelmäßig auch gar nicht möglich. „Das gilt auch bei Seebestattungen“, sagt Simon Walter. Ob auch bei anderen Gräbern ein Verzicht auf ein Grabmal möglich ist oder nicht, ist in der jeweiligen Friedhofsordnung geregelt.
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