Wird wenige Tage nach dem Pferdekauf die Hautkrankheit Sommerekzem festgestellt, muss der Käufer das Tier nicht unbedingt zurücknehmen. Das entschied nun das Landgericht München I in einem Urteil (AZ: 2 O 8062/22). Darauf weist das Portal Anwaltauskunft.de hin.
In dem konkreten Fall hatte eine Frau ein Pony besichtigt und noch im selben Monat gekauft. Wenige Tage nach der Übergabe zeigten sich mehrere Scheuerstellen, unter anderem an Mähne, Hals, Bauch, Ohren und Schweifansatz.
Fünf Monate später erklärte die Käuferin nach einer gemeinsamen Besichtigung des Tieres den Rücktritt vom Kaufvertrag und verlangte die Rückzahlung des Kaufpreises von 3500 Euro gegen Rückgabe des Ponys. Zusätzlich forderte die Erstattung der monatlichen Unterstellkosten von 260 Euro. Die Verkäuferin verweigerte den Rücktritt.
Die Käuferin klagte, erhielt aber nicht Recht. Die Richter sahen keine ausreichenden Beweise dafür, dass das Tier bereits bei der Übergabe krank war. Zwar setze die Krankheit eine genetische Veranlagung voraus. Das auslösende Ereignis könne aber ein Mückenstich gewesen sein. Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass das Pony vor der Übergabe bereits Symptome zeigte. Demnach nahm das Gericht an, dass das Pony beim Vorbesitzer gesund war.
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