Prozess: Gaben Diebe sich als Pfleger aus? | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 16.07.2025 03:32, aktualisiert am 16.07.2025 15:03

Prozess: Gaben Diebe sich als Pfleger aus?

Der Prozess beginnt vor dem Landgericht Traunstein. (Archivbild) (Foto: Uwe Lein/dpa)
Der Prozess beginnt vor dem Landgericht Traunstein. (Archivbild) (Foto: Uwe Lein/dpa)
Der Prozess beginnt vor dem Landgericht Traunstein. (Archivbild) (Foto: Uwe Lein/dpa)

Vor dem Landgericht Traunstein hat der Prozess gegen zwei mutmaßliche Mitglieder einer Diebesbande begonnen, die in Pflegeeinrichtungen unterwegs gewesen sein soll. Die Angeklagten sollen sich als Pflegekräfte ausgegeben haben, um Bewohner zu bestehlen. 

Die 39 Jahre alte Frau und ihr gleichaltriger Mitangeklagter sind die ersten Angeklagten in der Sache und äußerten sich zu Prozessbeginn nicht zu den Vorwürfen, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Ihren Angaben zufolge sind weitere Anklagen am Landgericht Traunstein anhängig. 

Tatorte vom Chiemsee bis nach Delmenhorst

Die Bande soll laut Staatsanwaltschaft Traunstein in vielen Orten in Deutschland vor allem Schmuck und Bargeld gestohlen haben. Insgesamt sind in dem ersten Verfahren nun 37 Fälle zwischen Bernau am Chiemsee und Delmenhorst in Niedersachsen angeklagt. 

Die Bande soll im Zeitraum von Mitte April bis Anfang November 2024 insgesamt Schmuck und Bargeld in Höhe von mindestens 174.000 Euro erbeutet haben. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten schweren Bandendiebstahl vor. 

Sie sollen sich zusammengetan haben, „um dauerhaft, gemeinschaftlich und arbeitsteilig unter der Legende falsche Pflegekräfte deutschlandweit durch eine Vielzahl von Taten hohe Geldbeträge und Vermögenswerte zu erbeuten“.

Immer der gleiche Ablauf

Der Ablauf sei dabei immer der gleiche gewesen, wie es in der Anklage heißt: „Der erste Täter klingelte als Pflegekraft verkleidet bei den Geschädigten als Bewohner einer betreuten Wohneinrichtung.“ Ein Grund für den Besuch wurde vorgegaukelt. „Im Vertrauen auf diese Legende gewährten die Geschädigten dem ersten Täter Zutritt zu ihrer Wohnung.“ Der erste Täter lenkte das Opfer ab, der zweite Täter konnte so unbekannt die Wohnung betreten und die Wertgegenstände stehlen - und ein dritter fuhr das Fluchtauto. 

Insgesamt sechs Verhandlungstage hat das Gericht für den Prozess angesetzt, das Urteil könnte demnach am 17. September fallen.

© dpa-infocom, dpa:250716-930-802492/2


Von dpa
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