Weil er seine 34-jährige Mitpatientin am Ansbacher Bezirksklinikum (BKH) vergewaltigt hat, stand ein 36-Jähriger vor dem Landgericht. Die Große Strafkammer beschloss, dass der Täter, der an Schizophrenie leidet, zeitlich unbegrenzt in einem psychiatrischen Krankenhaus bleiben muss. Dort war er bereits vorläufig untergebracht.