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Veröffentlicht am 27.11.2024 19:59

Prozess in Ansbach: Senior nach Radunfall wegen versuchten Mordes angeklagt

Am Landgericht Ansbach wird gegen einen Rentner verhandelt, der eine Radfahrerin angefahren hat und sie im Graben liegen ließ. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Mord vor. (Foto: Antonia Müller)
Am Landgericht Ansbach wird gegen einen Rentner verhandelt, der eine Radfahrerin angefahren hat und sie im Graben liegen ließ. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Mord vor. (Foto: Antonia Müller)
Am Landgericht Ansbach wird gegen einen Rentner verhandelt, der eine Radfahrerin angefahren hat und sie im Graben liegen ließ. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Mord vor. (Foto: Antonia Müller)

Versuchten Mord wirft die Oberstaatsanwaltschaft einem 75-Jährigen vor. Er selbst sagt aus, dass er dachte, dass er Wild angefahren hat. Tatsächlich war es eine junge Radfahrerin, die er im August 2022 im Straßengraben bei Münchzell liegen ließ. Dafür muss er sich nun vor der Großen Strafkammer am Landgericht Ansbach verantworten.

Zum Ausgleich nach dem Lernen für die Prüfungen im Studium war die heute 27-Jährige im Sommer vor zwei Jahren regelmäßig mit dem Fahrrad auf der Strecke von Großhabersdorf in Richtung Ansbach unterwegs. „Leider“ auch am Abend des 3. August, bestätigt sie mit zitternder Stimme vor Richter Matthias Held.

Bewusstlos im Straßengraben

Kurz nach Münchzell, einem Gemeindeteil von Dietenhofen im Landkreis Ansbach, holte sie damals Hans K. (Name geändert) vom Rad. Er fuhr sie von hinten an, sie stürzte in den Straßengraben und wurde lebensgefährlich verletzt. K. fuhr weiter. „Ich war schon sehr kühl, als ich gefunden wurde. Der Notarzt meinte, dass ich mindestens eine halbe Stunde hilf- und bewusstlos im Straßengraben gelegen bin“, erzählt die junge Frau. Sie selbst kann sich nicht an den Vorfall erinnern, die Ärzte haben ihr eine retrograde Amnesie diagnostiziert.

Doch sie spürt den Unfall jeden Tag, körperlich und psychisch, berichtet sie weinend vor Gericht. „Ich wache jede Nacht auf und träume davon, obwohl ich nicht weiß, was passiert ist“, sagt die 27-Jährige.

Bis heute ist sie in psychotherapeutischer Behandlung. Beim Unfall wurden unter anderem Brust- und Lendenwirbel verletzt, noch Wochen danach musste die Frau ein Korsett tragen und die Tage liegend verbringen. Wenn sie zu lange sitzt, bekommt sie immer noch stechende Rückenschmerzen. „Ich mache jeden Tag zwei Stunden Sport, um meinen Körper wieder in den Griff zu bekommen“, schildert sie. Unbegreiflich bis heute findet die 27-Jährige, „dass ich einfach liegen gelassen wurde. Denn selbst wenn man ein wildes Tier angefahren hat, muss man doch halten.“

Einen Wildunfall wollte er nicht melden

Der Angeklagte, der ihre emotionalen Worte mit regungsloser Miene verfolgt, war zum Zeitpunkt des Unfalles anscheinend anderer Ansicht: „Ich wusste nicht, dass man einen Wildunfall melden muss“, sagte er später vor der Polizei aus.

Die Spuren gewinnen an Bedeutung. Ein Autofahrer sagt, er habe die Radlerin nicht gesehen, sondern sei von einem Wild ausgegangen. Beim Unfall war es noch hell. (Foto: NEWS5 / Oßwald)
Die Spuren gewinnen an Bedeutung. Ein Autofahrer sagt, er habe die Radlerin nicht gesehen, sondern sei von einem Wild ausgegangen. Beim Unfall war es noch hell. (Foto: NEWS5 / Oßwald)

Autofahrer verteidigt sich: Radlerin bei Münchzell mit Wild verwechselt

Eine Woche nach dem Unfall fand die Polizei den Verursacher. Doch der behauptet, er hätte die 24-Jährige nicht gesehen.
23.08.2022 15:22
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Beim Zusammenprall mit der Radfahrerin war ein Teil des vorderen Radkastenschutzes abgebrochen. „Mein Auto war nur Teilkasko versichert, da wusste ich, dass von der Versicherung nichts kommt – deshalb gab es für mich nichts zu melden“, äußert sich der Rentner in der Vernehmung. Dass es möglicherweise doch etwas zu melden gibt, darauf ist seine gleichaltrige Lebensgefährtin gekommen.

Das Paar pendelt zwischen dem Landkreis Schwandorf, in dem sie lebt, und K.s Wohnort Ansbach. „Aus Neugier lese ich regelmäßig Polizeiberichte aus meiner Region“, erzählt sie vor Gericht. Bei ihrer Lektüre ist die Frau auf eine Pressemitteilung der Polizei Mittelfranken gestoßen, die von einer Unfallflucht nach einem Zusammenstoß mit einer Radlerin berichtete. Sie sei sehr erschrocken, da sie selbst viel Rad fahre. „Bei einem Unfall darf man nicht wegfahren“, sagt sie.

Zur gleichen Zeit am gleichen Ort

Beunruhigt war sie auch, da ihr Lebensgefährte ihr berichtet hatte, dass er etwa am gleichen Ort und zur gleichen Zeit wohl einen Wildunfall gehabt hatte. Den beschädigten, grauen Geländewagen hatte er anschließend in einer Garage abgestellt. „In der Mitteilung stand, dass das Auto grün war. Sein Auto ist grau.“

Mit ihrem Besuch bei der Polizei wollte sie eigentlich klarstellen, dass nicht ihr Lebensgefährte der Verursacher war. Die Beamten der Polizeiinspektion Schwandorf tauschten sich mit den Kollegen aus dem Ansbacher Raum aus – und kamen zum Schluss, dass Hans K. sehr wohl der Unfallflüchtige sein könnte. Ein Abgleich von Autoteilen und Kleidungsfasern der Radfahrerin bestätigte dies.

Beamte der Schwandorfer Polizei konfrontierten K. mit dem Vorwurf der Unfallflucht und dem der fahrlässigen Tötung. „Er war schockiert und erkundigte sich sofort nach der Radfahrerin“, sagt der Polizeibeamte, der den Erstkontakt hatte, vor Gericht. Noch im Spätsommer 2022 wurde Hans K. der Führerschein abgenommen.

Welche weiteren Konsequenzen der Unfall für den Rentner hat, wird sich beim nächsten Prozesstermin am 4. Dezember zeigen. Dann geht es vor allem um die Frage: War es fahrlässige Körperverletzung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und versuchter Mord – so wie es Oberstaatsanwalt Jonas Heinzlmeier dem Senior vorwirft? Oder war es „nur“ eine Fahrerflucht und Körperverletzung?

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