Ein Einbruch kann Spuren hinterlassen. Offensichtliche, wie fehlender Schmuck, eingeschlagene Fensterscheiben oder durchwühlte Schränke, aber auch unsichtbare, wie Angst oder Trauer. Eine Familie aus Petersaurach wurde im Sommer 2023 Opfer eines Einbruchs und hadert noch heute damit. Der Täter stand nun vor dem Amtsgericht Ansbach.
Es ist ein spezieller Prozess für alle Beteiligten. Erst wird der Angeklagte spontan von einer Polizeistreife aus der Justizvollzugsanstalt vorbeigefahren, weil er nicht geladen wurde, am Ende wird darüber diskutiert, wo er heute Nacht schläft. Dazwischen läuft die Verhandlung teilweise zäh.
Angeklagt ist der heute 21-jährige Adrian S. (Name geändert) wegen schweren Wohnungseinbruchsdiebstahls in Tateinheit mit Sachbeschädigung. Die Tat hat sich laut Anklage im Juni 2023 abgespielt. Das Ehepaar Maier (alle Namen der Beteiligten geändert) aus Petersaurach war für eine Woche verreist, ihr Haus stand leer. Adrian S. bewunderte den Kirschbaum im Garten der Familie, so sagt er vor Gericht, und klingelte. Er wollte fragen, ob er sich etwas vom Baum nehmen darf. Als niemand die Tür öffnete, beschloss er, einzusteigen.
Mit einem Fugenkratzer hatte er am Fenster keinen Erfolg, also schlug er die Scheibe mit einem Stein ein. Im Haus angekommen, stahl er Uhren, Schmuck, Handys und Bargeld. Gesamtwert etwa 9000 Euro. Was die Familie aber am meisten trifft: Unter dem Gestohlenen waren auch der Ehering der Mutter und eine Goldkette der Tochter, außerdem etwa 4000 Euro in bar, die die Geschädigte geschenkt bekommen hatte, um sich einen lang ersehnten Wunsch zu ermöglichen. Das alles erzählt ihr Mann, Gerhard Maier, im Zeugenstand.
Schon vor Prozessbeginn hat er die Vorsitzende Richterin Claudia Hofmann gefragt, ob es denn eine Möglichkeit gebe, den Ehering seiner Frau wiederzubekommen. Hofmann macht ihm wenig Hoffnung. Sie erlebe es selten, dass Täter ihre Beute zu Hause liegen haben. Viel eher sei sie sich sicher: Der Ring ist längst verkauft.
Und so ist es auch. Adrian S. gesteht den Einbruch – und auch, dass er den Ring nicht mehr hat. „Ich bereue es sehr und bitte um Entschuldigung”, sagt er. Die Wertgegenstände der Maiers hat er, wie erwartet, längst in Italien verhökert.
Adrian S. war im Juni 2023 nicht zum einzigen Mal kriminell unterwegs. Auch vorher ist er schon des Öfteren aufgefallen: Ladendiebstahl, Einbruch, Erschleichen von Leistungen; in mehreren Städten. „Es kommt mir so vor, als wären Sie 2023 quer durch Deutschland gefahren und hätten mitgenommen, was so ging”, sagt Richterin Hofmann.
Festgenommen wurde er dann im Januar dieses Jahres in Italien. Was genau dazwischen passiert ist, wo Adrian S. war, wie er sich über Wasser hielt, das wird im Prozess nicht ganz klar. Fest steht nur: Er hatte es nicht leicht in seiner Kindheit und will nicht viel darüber reden.
Den Einbruch bei den Maiers entdeckte eine Verwandte, die beim Gießen in Scherben trat. Weil die Familie nicht daheim war, sah sich die Tochter im Haus um und räumte auf. „Das wollt ihr nicht sehen”, habe sie ihren Eltern gesagt. Alles sei ausgekippt gewesen, alles durchwühlt.
Besonders bitter: Weil die Maiers einen veralteten Versicherungsvertrag hatten, haben sie bisher nur die Hälfte des Wertes zurückbekommen. Sie sitzen auf einem Schaden von über 5000 Euro. Doch viel mehr scheint Gerhard Maier der Zustand seiner Frau zu beschäftigen. Seit dem Einbruch habe sie „immer Angst, immer ein ungutes Gefühl, auch noch nach drei Jahren”. Sobald man von draußen Geräusche höre, „macht sie den Fernseher leiser”.
Adrian S. steht auf, weint, entschuldigt sich, und sagt: „Ich bete zu Gott, dass Ihnen so etwas nicht mehr passiert.” Maier nimmt die Entschuldigung an. „Ich hoffe inständig, dass Sie so etwas nicht mehr machen”, entgegnet er, bleibt dabei ruhig.
Nach einem Bericht eines Vertreters der Jugendhilfe im Strafverfahren wird aber auch klar: Adrian S. hatte eine schwere Kindheit, hat auch heute nicht wirklich jemanden. „Das Problem mit ihm ist, er ist heimatlos”, sagt Richterin Hofmann, „er weiß nicht mal, wo er zu Hause ist.” Sie fragt ihn, wo er heute Nacht schlafen würde, wenn er aus der Untersuchungshaft frei käme. Bei seinem Bruder in Holland, sagt er. Der hole ihn ab, dort könne er arbeiten.
Staatsanwalt Dr. Christian Eberlein hält dem Angeklagten in seinem Plädoyer zugute, dass er geständig war und Reue gezeigt hat. Trotzdem seien die Folgen für die Familie enorm. „Dieses Eindringen in die Privatsphäre hinterlässt heftige Spuren”, sagt er. Er fordert zwei Jahre Haft nach Jugendstrafrecht, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollen. Verteidiger Nicolai Erschig findet eine Strafe von „deutlich unter zwei Jahren” angemessen.
Ein Jahr und zehn Monate Haft auf Bewährung lautet das Urteil am Ende, wobei die Bewährungszeit drei Jahre dauert. Dazu gibt ihm Richterin Claudia Hofmann einige Auflagen. Zwei Jahre soll er im engen Kontakt mit einem Bewährungshelfer sein. Sollte er sich im Ausland aufhalten, muss der Austausch telefonisch stattfinden. Außerdem soll er der Familie Maier 5500 Euro in Raten zurückzahlen. Er muss jeden Wohnsitzwechsel mitteilen, soll sich umgehend um einen Job kümmern und einen Beleg sowie Lohnnachweise dem Gericht schicken.
Im Prozess sei zu wenig über den Angeklagten bekannt geworden, über sein Leben, seine Kindheit. „Wir können nicht in Ihren Kopf schauen, deshalb war es schwer”, erklärt Hofmann das Urteil des Jugendschöffengerichts. „Sie sind ein Fähnchen im Wind und ein verlorenes Kind”, sagt sie. Und: „Was Sie jetzt aus Ihrem Leben machen, haben Sie selbst in der Hand. Sie entscheiden zwischen Freiheit und Unfreiheit.”
Das Urteil wurde bereits vor Ort angenommen und ist damit rechtskräftig.