Prozess um erstochene Ukrainer: Mord oder Totschlag? | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 07.03.2025 12:42, aktualisiert am 07.03.2025 12:56

Prozess um erstochene Ukrainer: Mord oder Totschlag?

Ein Russe soll im Streit zwei Ukrainer erstochen haben. (Archivbild) (Foto: Peter Kneffel/dpa)
Ein Russe soll im Streit zwei Ukrainer erstochen haben. (Archivbild) (Foto: Peter Kneffel/dpa)
Ein Russe soll im Streit zwei Ukrainer erstochen haben. (Archivbild) (Foto: Peter Kneffel/dpa)

Im Prozess um den gewaltsamen Tod zweier ukrainischer Soldaten im oberbayerischen Murnau hat die Staatsanwaltschaft für den Angeklagten lebenslange Haft wegen Mordes verlangt. Oberstaatsanwalt Maximilian Laubmeier sprach sich vor dem Landgericht München II zudem dafür aus, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Verteidiger Uwe Paschertz plädierte hingegen für eine Haftstrafe von maximal zehn Jahren wegen Totschlags. 

Der angeklagte 58-jährige Russe hatte zu Prozessbeginn eingeräumt, die beiden im Krieg verletzten Soldaten nach einem Streit bei einem gemeinsamen Trinkgelage mit einem Messer getötet zu haben. Er ließ über seinen Anwalt mitteilen, es sei um einen Streit um Alkohol gegangen. Er habe die beiden nicht töten wollen. Nunmehr - in nüchternem Zustand - bereue er zutiefst, was vorgefallen sei. Die beiden Ukrainer waren zur Behandlung ins oberbayerische Murnau gekommen und waren noch auf Rehabilitation. 

Oberstaatsanwalt Laubmeier hatte schon zum Auftakt argumentiert, der Russe habe sich durch den Streit in seinem Nationalstolz und in seiner übersteigerten Feindseligkeit gegenüber ukrainischen Soldaten bestätigt gefühlt und sich entschlossen, ein Messer zu holen und die beiden zu töten. 

Alle drei waren den Ermittlungen zufolge stark alkoholisiert und hatten eine Blutalkoholkonzentration von deutlich über zwei Promille. Bei den Getöteten ergab eine Haaranalyse auf Antrag seines Anwalts, dass beide regelmäßig erhebliche Mengen Alkohol getrunken hatten. Ob das zu einer verzögerten Reaktionsfähigkeit geführt habe, ließ sich jedoch nicht exakt feststellen, wie es bei den Sachverständigen hieß.

Das Urteil wird am Nachmittag erwartet.

© dpa-infocom, dpa:250307-930-396692/2


Von dpa
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