Im Prozess um mögliches Schmerzensgeld für ein ehemaliges Mitglied der Regensburger Domspatzen hat das Landgericht Regensburg ein Urteil gefällt - aber nicht mitgeteilt, welches. Das soll vorerst geheim bleiben.
Die Vorsitzende Richterin begründete dies beim öffentlichen Verkündungstermin damit, dass weder der Kläger noch ein Vertreter des Bistums Regensburg dazu erschienen waren - im Gegensatz zu zahlreichen Zuschauern und Medienvertretern.
Ein Sprecher des Landgerichts kündigte eine Veröffentlichung des Urteils für Freitag an. Dies sei mit den Parteien so abgestimmt. Dabei berief er sich auf den Paragrafen 311 der Zivilprozessordnung (ZPO).
„Für ähnliche Fälle ist gerichtlich entschieden, dass die Pressestelle den Betroffenen eine gewisse Schonfrist einräumen muss, die Entscheidung zur Kenntnis zu nehmen und zu überdenken“, teilte er mit. Die Parteien, „die ja im Zivilverfahren die Herrschaft über den Prozess haben“, hätten sich „jedenfalls über Teile der Medienarbeit verärgert gezeigt“.
In dem Zivilprozess geht es um Forderungen, die der Kläger gegen das Bistum Regensburg erhebt. Er gibt an, in den 1990ern sexuellen, körperlichen und psychischen Missbrauch auf der Vorschule der Domspatzen, des weltbekannten Knabenchors, erlitten zu haben. Eine gütliche Einigung zwischen Kläger und Kirche war bei einem früheren Termin nicht zustande gekommen.
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